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Berlin: (hib/PK) Die Überlegungen zur möglichen Einrichtung von EU-Auffanglagern in Transit- und Herkunftsstaaten von Migranten sind nach Auskunft der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/4794) auf eine Kleine Anfrage (18/4640) der Fraktion Die Linke schreibt, sehen die Schlussfolgerungen des Justiz- und Innenministerrates von Oktober 2014 „die Möglichkeit zur Einrichtung von Zentren unter Leitung des UNHCR beziehungsweise der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vor, um Maßnahmen zu Regionalen Entwicklungs- und Schutzprogrammen, zur Neuansiedlung auf freiwilliger Grundlage und zu Rückkehrmaßnahmen der EU kohärent umzusetzen“.
Zur besseren Steuerung der Migration müssten alle Möglichkeiten im Interesse von Schutzsuchenden, der betroffenen Drittländer und der Aufnahmemöglichkeiten in der EU in Betracht gezogen werden. Dazu gehörten auch Informationen für Migranten über Asyl- und Einwanderungsmöglichkeiten nach Europa sowie die Gefahren auf der Reise mit Blick auf Schleuser und Menschenhändler.
Für die Länder in Nordafrika und am Horn von Afrika stelle der Zustrom von Flüchtlingen und Migranten eine große Herausforderung dar. Die Behörden seien kaum in der Lage, die Situation zu bewältigen. Ziel der internationalen Gemeinschaft sei es daher, die Aufnahmeländer in die Lage zu versetzen, auf den Zustrom von Flüchtlingen und Migranten adäquat zu reagieren und eine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die auf deren Schutz und Bedürfnisse eingehe.
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