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Berlin: (hib/EIS) Die Verbraucher sollen mehr über die Herkunft und die Produktionsmethoden von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erfahren. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes (18/4892) hervor. Die Änderung ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, die die Vorschriften zur Verbraucherinformation der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 ablöst. Danach sollen für die Gebiete des Nordostatlantiks als auch für die Fanggebiete im Mittelmeer und im Schwarzen Meer differenziertere Angaben über die Herkunft der Produkte gemacht werden. Weil außerdem bestimmte Fanggeräte die Umwelt stärker belasten würden als andere, soll in Zukunft die Art des Fangvorgangs angegeben werden. Mit der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes soll zudem eine Regelungslücke hinsichtlich der Bußgeldvorschriften geschlossen werden, die Verbote des Verbringens, der Einfuhr oder der Ausfuhr von Tieren, Teilen von Tieren oder tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU vorschreiben.
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