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Berlin: (hib/PK) Mit der Entwicklung der sogenannten Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) befasst sich in einer Kleinen Anfrage (18/5021) die Fraktion Die Linke. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2004 seien die Krankenkassen dazu verpflichtet worden, ihren Versicherten Angebote zur HzV zu machen. Diese Regelung sei mehrfach verändert worden, 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, 2009 mit dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz, 2010 mit dem GKV-Finanzierungsgesetz und 2014 mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz.
Krankenkassen hätten moniert, dass sie gezwungen seien, unwirtschaftliche Verträge umzusetzen. In der Folge sei explizit die Pflicht eingeführt worden, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu berücksichtigen. Mehrausgaben müssten seither durch Einsparungen oder Effizienzsteigerungen gegenfinanziert werden. Mittlerweile nähmen 3,7 Millionen Menschen an der HzV teil. Die Folgen des Wettbewerbs durch HzV sollten überprüft werden, heißt es in der Anfrage weiter. Dazu gehöre die Beantwortung der Frage, ob mögliche Vorteile der HzV deren Nachteile überwögen. Gegenüber der Fachöffentlichkeit beklagten die Kassen die hohen Kosten der HzV.
Die Abgeordneten fragen nun konkret unter anderem nach der Transparenz der Angebote, der Qualität der Versorgung und einer möglichen Weiterentwicklung der HzV.
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