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Berlin: (hib/STO) Die Pläne zur Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene Mitglieder der Bundesregierung sind am Montag, dem 15. Juni 2015, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 11. Juni beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4630) soll die Beschäftigung eines ehemaligen oder amtierenden Mitglieds der Bundesregierung außerhalb des öffentlichen Dienstes zukünftig in den ersten 18 Monaten nach seinem Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden können. Die Regelung soll analog auch für Parlamentarische Staatssekretäre gelten. Die Beschäftigung soll durch die Regierung bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten, unterbunden werden können, wenn die neue Beschäftigung in Bereiche fällt, die in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsmitglieds während seiner Amtszeit gehörten, oder wenn sie „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann“. Die Entscheidung über ein entsprechendes Verbot soll die Regierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums treffen, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung mit Blick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird.
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