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Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2014 sind 15.325 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2014 (18/4990) hervor, der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 525 erhöht. Bei 250 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 61 Zuschriften. 5.667 davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. „Mit<span> </span>mittlerweile mehr als 1,8 Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Die Möglichkeit, Petitionen im Internet zu veröffentlichen und online zu unterstützen, erlaube es den Bürgern sich zusammen zu tun und sich gemeinsam für ein Anliegen stark zu machen.
In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liege das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 21 Prozent der Eingaben (3.175) vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (elf Prozent, 1.730) und dem Innenministerium (zehn Prozent, 1.550), schreibt der Ausschuss in seinem Bericht. Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz belegten danach die Plätze 15 und 16.
In seinem Jahresbericht macht der Petitionsausschuss auch deutlich, dass das Jahr 2014 intensiv dazu genutzt worden sei, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen E Petitionsplattform zu optimieren. Besondere Berücksichtigung habe dabei das laufende Feedback der Nutzer gefunden. Das „große Projekt“ zur funktionalen Weiterentwicklung der Anwendung sei Mitte 2014 die Integration des neuen Personalausweises (nPA) gewesen. „Damit ist es den Bürgern nun möglich, sich mit dem neuen Personalausweis im Portal zu registrieren oder eine Petition einzureichen, was in erster Linie einen Zugewinn an Sicherheit und Komfort bedeutet“, schreibt der Petitionsausschuss.
Weiter wird in dem Tätigkeitsbericht darauf verwiesen, dass neben den 27 regulären nicht-öffentlichen Sitzungen des Ausschusses, bei denen insgesamt 730 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden seien, im Jahr 2014 in vier öffentlichen Sitzungen insgesamt elf Eingaben beraten wurden. Dabei sei es unter anderen um die Abschaffung von Sanktionen in Verbindung mit dem Arbeitslosengeld II, um das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA und die Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gegangen. Die Ergebnisse seiner Beratungen - öffentlichen ebenso wie nicht-öffentlichen - habe der Petitionsausschuss dem Bundestag in Form von 138 Sammelübersichten als Beschlussempfehlung zur Erledigung von insgesamt 9.498 Petitionen vorgelegt, heißt es in der Vorlage.
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