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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung tendiert zu der Auffassung, dass Ferienwohnungen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden können. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass bei Verabschiedung der ersten Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Jahr 1962 oder danach beabsichtigt gewesen wäre, dass Ferienwohnungen in einzelnen Baugebieten unzulässig sein sollen, schreibt sie in einer Antwort (18/5076) auf eine Kleine Anfrage (18/4986) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass hierzu keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege. Sie bedaure, dass im Hinblick auf eine abweichende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Greifswald und Lüneburg keine revisionsgerichtliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht herbeigeführt worden sei.
Aus diesem Grund prüfe sie derzeit eine Änderung der BauNVO im Zusammenhang mit der anstehenden Städtebaurechtsnovelle zur Umsetzung der geänderten Umweltverträglichkeitsprüfung, heißt es in der Antwort weiter. Vorrangiges Ziel sei dabei die Herstellung von Rechtssicherheit. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit habe eine Länderanfrage gestartet, mit der die Länder gebeten werden, Auskunft zu ihrer bisherigen Verwaltungspraxis in Bezug auf Ferienwohnungen zu geben. Auf dieser Grundlage könnte - ein entsprechender Konsens der Länder vorausgesetzt - im Rahmen der anstehenden Städtebaurechtsnovelle ein Regelungsvorschlag unterbreitet werden.
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