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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung schafft mit einem Gesetzentwurf (18/5219) die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Ratifikation des Nagoya-Protokolls, das den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben, regelt. Abgeschlossen wurde es im Jahr 2010 auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Die Bundesrepublik Deutschland hat es am 23. Juni 2011 unterzeichnet. Weil es ein gemischtes Abkommen ist, das Bereiche regelt, die sowohl in die Zuständigkeit der Europäischen Union als auch ihrer Mitgliedstaaten fallen, ist zur völkerrechtlichen Ratifikation auch ein deutsches Vertragsgesetz erforderlich.
In Weltregionen mit großer Artenvielfalt, wie in Regenwäldern oder Korallenriffen, existieren häufig Pflanzen mit besonderen Eigenschaften. Diese können etwa zu Arzneimitteln oder Kosmetikprodukten weiterverarbeitet werden. Ziel des Nagoya-Protokolls ist es einerseits, zu gewährleisten, dass der Zugang zu solchen genetischen Ressourcen zu fairen und transparenten Bedingungen möglich ist. Andererseits sollen die Herkunftsländer in gerechter Weise an den Vorteilen, die sich aus der Nutzung ihrer Ressourcen ergeben, beteiligt werden. Auf diese Weise soll in den Herkunftsländern ein ökonomischer Anreiz für den dauerhaften Erhalt von biologischer Vielfalt geschaffen werden.
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