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Berlin: (hib/KJK) Die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Am Mittwoch, 1. Juli 2015, werden ab 14 Uhr sieben Sachverständige Stellung zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD nehmen.
Die Koalition plant, die statusrechtliche Anerkennung der Tätigkeit des Syndikusanwalts in einem Unternehmen ähnlich freiberuflichen Rechtsanwälten vorzusehen. So soll ermöglicht werden, dass Syndikusanwälte wie bisher von der Rentenversicherungspflicht befreit werden und in den anwaltlichen Versorgungswerken verbleiben können. Dennoch sind bestimmte Einschränkungen vorgesehen: So soll die Tätigkeit grundsätzlich auf die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers beschränkt sein. Zusätzlich soll für Syndikusanwälte ein Vertretungsverbot in Fällen des zivil- und arbeitsgerichtlichen Anwaltszwangs sowie ein weitergehendes Vertretungsverbot in Straf- und Bußgeldverfahren gelten.
Da bisher die Tätigkeit eines Syndikusanwalts innerhalb eines Unternehmens nicht eindeutig gesetzlich geregelt war, entschied das Bundessozialgericht im April 2014, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Syndikusanwälte nicht möglich sei. Zur Begründung seiner Entscheidungen hat das Gericht ausgeführt, dass die anwaltliche Berufsausübung in der Form der abhängigen Beschäftigung nicht möglich sei. Ungeachtet der im Einzelfall arbeitsvertraglich eröffneten Möglichkeiten, auch gegenüber dem Arbeitgeber sachlich selbständig und eigenverantwortlich zu handeln, "sei allein die Eingliederung in die von diesem vorgegebene Arbeitsorganisation mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar".
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