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Berlin: (hib/PK) Ungeachtet der seit Jahren in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht sind hochgerechnet noch immer rund 77.500 Menschen nicht versichert. Durch gesetzliche Anreize konnte die Zahl der Nichtversicherten in den vergangenen Jahren allerdings schon deutlich gesenkt werden, wie Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss berichtete. Demnach lag die Zahl der Nichtversicherten im Jahre 2003 noch bei rund 188.000 Fällen, 2011 waren es rund 137.000.
Seit April 2007 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Versicherungspflicht, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) seit Anfang 2009. Wer der Versicherungspflicht verspätet nachkam, musste zunächst zusätzlich zu den offenen Beiträgen einen Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent pro Monat zahlen. Dies führte zu einer enormen Anhäufung von Beitragsschulden.
In der Folge beschloss der Bundestag 2013 das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Das Gesetz beinhaltete eine Stichtagsregelung, wonach Nichtversicherte, die bis Ende 2013 bei einer Krankenkasse eine Mitgliedschaft beantragten, von Säumniszuschlägen und Altbeiträgen befreit wurden. Wer sich erst ab 2014 versicherte, musste Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent entrichten. Zudem sollten die Kassen den Neuversicherten die nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen. In der PKV wurde ein Notlagentarif eingeführt.
Bis August 2014 kamen den Angaben zufolge rund 55.000 bis dahin Nichtversicherte neu in die GKV. Hinzu kommen rund 4.500 Nichtversicherte, die bis Ende 2013 in die PKV wechselten.
Unter den bis heute nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland sind laut Fischbach viele Ausländer. Das gelte zum Beispiel für EU-Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. In vielen Fällen sei hier die Vorversicherung nicht ohne weiteres zu ermitteln.
Hinzu kommen Asylbewerber und Personen ohne Asylantrag, die sich in Deutschland ausreisepflichtig aufhalten. Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im März 2015 sind die eingeschränkten Grundleistungen nun auf 15 Monate beschränkt, während es zuvor 48 Monate waren. In den ersten 15 Monaten bekommen Flüchtlinge lediglich eine Akut- und Schmerzversorgung. Anschließend haben sie Anspruch auf eine Versorgung auf GKV-Niveau. Das gilt auch für psychotherapeutische Behandlungen.
Eine weitere Gruppe von Nichtversicherten sind Obdachlose und sogenannte kleine Selbstständige, die offenkundig nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu zahlen. Fischbach merkte an, in einigen Fällen sei den Betroffenen womöglich nicht klar gewesen, dass es mit der befristeten Beitragsamnestie eine sehr günstige Rückkehrmöglichkeit in die Krankenversicherung gegeben habe.
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