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Berlin: (hib/AW) Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen für die Arbeit der geplanten Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs eine gesetzliche Grundlage schaffen. In einem gemeinsamen Antrag fordern die beiden Oppositionsfraktionen die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser soll die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Kommission gewährleisten. Nach dem Willen von Linken und Grünen soll die Kommission zeitlich unbefristet konstituiert werden. Zudem müsste eine langfristige und angemessene Finanzierung gewährleistet werden und deshalb der Etat des Bundesfamilienministerium aufgestockt werden. Nach Ansicht von Linken und Grünen ist eine gesetzliche Grundlage für die Aufarbeitungskommission notwendig, um ihr die Vorladung von Zeugen und das Recht auf Akteneinsicht zu erteilen.
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