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Berlin: (hib/STO) Beschwerdemöglichkeiten bei etwaigem polizeilichen Fehlverhalten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5435) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5199). Wie die Bundesregierung darin ausführt, bestehen für den Bereich der Bundespolizei weder organisations- oder behördenspezifische Gründe noch strukturelle Hürden dafür, dass sich Bürger bei vermeintlichem Fehlverhalten jeglicher Art von Polizeibeamten an die bundespolizeilichen Beschwerdestellen wenden oder gegebenenfalls auch eine Strafanzeige erstatten sollten. Zudem stünden weitere Möglichkeiten bis hin zur Petition gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes oder der Verwaltungsrechtsweg offen. Über die Webseite der Bundespolizei bestehe zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde online einzureichen.
Ferner verweist die Bundesregierung in der Vorlage darauf, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Vorwürfe von Misshandlungen durch einen Beamten der Bundespolizei in Hannover im Bundespolizeipräsidium zusätzlich eine "Vertrauensstelle der Bundespolizei" geschaffen worden sei. Diese sei dem Präsidenten der Bundespolizei unmittelbar unterstellt und nur diesem berichtspflichtig. Mit dieser Einrichtung werde das Ziel verfolgt, eine Anlaufstelle für alle Angehörigen der Bundespolizei einzurichten, die im Falle von erheblichen Verfehlungen einen Ansprechpartner suchen. Die dort vorgebrachten Anliegen würden auf Wunsch auch unter der vollen Wahrung der Anonymität bearbeitet, gesetzliche Aussageverpflichtung blieben unberührt.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist ihr die Untersuchung von etwaigem polizeilichem Fehlverhalten ein wichtiges Anliegen. Sofern Fehlverhalten oder Misshandlungen durch Polizeibeamte gerügt würden, bestünden bereits innerbehördliche und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um dieses Verhalten in einem unabhängigen Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen: Das im Strafrecht verankerte Legalitätsprinzip gewährleiste, dass bereits bei einem Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dabei hätten die Ermittlungen umfassend, effektiv und objektiv zu erfolgen.
Neben dem Rechtsweg bei den Gerichten stehen der Antwort zufolge jedem Bürger wie auch jedem Polizisten innerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten gegen polizeiliches Fehlverhalten offen. Jedermann könne eine ihn betreffende polizeiliche Maßnahme mit einer Dienst- oder Sachaufsichtsbeschwerde beanstanden, um die eigentliche Tätigkeit oder das persönliche Verhalten des Beamten durch den Dienstvorgesetzten überprüfen zu lassen.
Die Schaffung einer sogenannten unabhängigen Polizeibeschwerdestelle könnte laut Bundesregierung eine zusätzliche Anlaufstelle für Beschwerden darstellen. "Ein Mehrwert wäre hiervon allerdings nur dann zu erwarten, wenn die Petenten die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen würden", fügt die Bundesregierung hinzu.
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