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Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterliegt bei der Zustimmung zum sogenannten vorzeitigen Grunderwerb haushaltsrechtlichen Bindungen, die vor allem die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorsehen. Grunderwerb darf insofern nur getätigt werden, wenn dieser zur Erfüllung von Baulastaufgaben des Bundes in absehbarer Zeit notwendig ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5493) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5298) zum vorzeitigen Grunderwerb für den Bau von Autobahnprojekten in Niedersachsen.
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