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Berlin: (hib/JOH) Die Untersuchung der meldepflichtigen Reaktorabschaltung am 25. März 2015 im Atomkraftwerk Gundremmingen C ist nach Angaben der Bundesregierung noch immer im Gange. Nach Abschluss der Überprüfungen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) werde sich auch der Ausschuss Reaktorbetrieb der Reaktorsicherheitskommission mit Erkenntnissen zu den menschlichen Faktoren des Ereignisses befassen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5483) auf eine Kleine Anfrage (18/5307) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Regierung hatte bereits in einer vorhergehenden Antwort (18/4888) angegeben, dass es im Rahmen eines Instandhaltungsauftrages für eine Steuerluft-Armatur des Blockes B des Kernkraftwerkes Gundremmingen vor Ort offenbar zu einer Verwechslung gekommen ist. Offenbar sei fehlerhaft das Gehäuse der im selben Raum befindlichen Armatur des Blockes C geöffnet worden. Der Ausfall des Steuerluftsystems des Blockes habe daraufhin zur automatischen Reaktorschnellabschaltung geführt.
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