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Berlin: (hib/MIK) Das Sozialversicherungssystem in Deutschland darf in seiner Funktionsweise durch das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA oder andere Handelsabkommen nicht beeinträchtigt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5620) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5282). Deshalb setze sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Abkommen die Funktionsweise und Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme in Deutschland nicht in Frage stelle.
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