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Berlin: (hib/PK) Die Einführung eines speziellen Prüf- und Zulassungsverfahrens für die bei Tierschlachtungen verwendeten Betäubungsgeräte und -anlagen ist nicht vorgesehen. Der Schutz von Schlachttieren sei seit 2013 durch eine Verordnung auf europäischer Ebene geregelt und damit harmonisiert, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/5611) auf eine Kleine Anfrage (18/5463) der Fraktion Die Linke.
Ferner gelte auf nationaler Ebene die Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung. Die europäische Verordnung habe zu erheblichen Verbesserungen beim Tierschutz geführt, insbesondere was die Betäubung der Tiere angehe, schreibt die Regierung weiter. Daneben beinhalte die Verordnung auch Regelungen zu Geräten für die Ruhigstellung und Betäubung, die sich sowohl an die Gerätehersteller und -verkäufer als auch an die Schlachtunternehmen richteten.
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