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Berlin: (hib/STO) Um " Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5490). Wie die Fraktion darin ausführte, hatte im September 2012 der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einem Prüfbericht zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links-Zentralstelle" (PMK-links Z) zahlreiche Kritikpunkte und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen aufgeführt. Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, "bezogen auf die Beanstandungen der BfDI im Rahmen des Kontroll- und Prüfbesuch im März 2012" seien "die Hauptgründe für beanstandete Speicherungen darin begründet, dass im Rahmen der Einführung der Datei PMK-links Z bei Speicherung beziehungsweise Kategorisierung im Kontext ,Sonstige Personen' und ,Prüffälle' die rechtlichen Voraussetzungen im Fachbereich von der Rechtslage abweichend interpretiert und angewendet wurden".
Unmittelbar nach dem Beratungs- und Kontrollbesuch der BfDI zur Datei PMK-links Z habe eine BKA-interne Überprüfung der Datei stattgefunden, heißt es in der Antwort weiter. Als Folge der Überprüfung seien die beanstandeten Speicherungen korrigiert beziehungsweise gelöscht und eine vollständige Überprüfung hinsichtlich der Kategorisierung des gespeicherten Personendatenbestandes sowie eine entsprechende Bereinigung der Datei durchgeführt worden.
Aufgrund der Ergebnisse der Beratungs- und Kontrollbesuche sei " Bedarf zur Überprüfung der weiteren Staatsschutzdateien erkannt" worden, führt die Bundesregierung ferner aus. Seit dem Jahr 2014 seien im Bereich Staatsschutz insgesamt 18 Verbund- und Zentralstellendateien überprüft worden. Mit Stand vom 9. Juli 2015 sei noch bei zwei von 18 Dateien die Prüfung beziehungsweise Bereinigung anhängig.
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