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Das Grundgesetz will eine stabile Demokratie. Mehrheiten im Parlament sollen sich nicht zufällig ergeben. Deshalb wird für die wichtige Entscheidung der Regierungsbildung im Bundestag nicht nur eine einfache Mehrheit (der gerade anwesenden Abgeordneten) verlangt, sondern eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Ein Kanzler oder eine Kanzlerin ist nur dann gewählt, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten in geheimer Wahl für ihn oder sie votieren.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/K/kanzlerwahl/245472
Stand: 14.08.2015