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Als Direktkandidaten dürfen auch Personen antreten, die nicht von Parteien unterstützt werden.
Sie benötigen dazu jedoch die Unterstützung von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises, in dem die unabhängige Person kandidieren will.
Um aufgestellt zu werden, muss der unabhängige Kandidat auf einem gültigen Kreiswahlvorschlag als Bewerber genannt werden.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/P/parteilos/246324
Stand: 14.08.2015