Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > S
Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > S
Der Inhaber der umfassenden Hoheitsgewalt im Staat, nach außen (völkerrechtlich) wie nach innen (staatsrechtlich). In demokratischen Republiken und parlamentarisch-demokratischen Monarchien ist das Volk der Souverän, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt. Die Souveränität wird begrenzt durch das Völkerrecht und die Grundrechte der Einzelnen.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/S/souveraen/247392
Stand: 14.08.2015