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Der Wahlbriefumschlag ist ein Teil der Unterlagen, die Briefwählern zugeschickt wird.
Laut § 45 BWO soll er ca. 12 * 17,6 cm groß und rot sein.
In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene Wahlumschlag (in dem der Stimmzettel liegt) gesteckt. Dann wird er per Post rechtzeitigt abgeschickt.
Wenn man den Wahlbriefumschlag benutzt, dann muss man kein Porto drauf kleben.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/W/wahlbriefumschl/246364
Stand: 14.08.2015