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Menschenrechte/Kleine Anfrage- 03.06.2015
Berlin: (hib/JOH) Die Einberufung von ukrainischen Bürgern in den Wehr- und Kriegsdienst ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5032) der Fraktion Die Linke. Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten erfahren, wie viele Personen nach ihrer Kenntnis von den verschiedenen Einberufungswellen seit dem Jahr 2014 betroffen waren und wie viele Wehrpflichtige sich seither dem Militärdienst entzogen haben. Außerdem wollen sie wissen, wie viele Angehörige der ukrainischen Armee seit Januar 2014 desertiert sind und welche Strafen sie erwarten, wenn sie Widerstand leisten oder durch Ungehorsam auffallen.
Die Linksfraktion verweist darauf, dass im Zuge des militärischen Konflikts in der Ostukraine die zuvor unter Präsident Wiktor Janukowitsch abgeschaffte Wehrpflicht wieder eingeführt worden sei. Die Regelungen zur Einberufung seien so ausgeweitet worden, dass nunmehr Bürger im Alter von 20 bis 60 Jahren ihr Erfassungsschreiben erhalten. Kriegsdienstverweigerung sei nur unter ganz bestimmten Bedingungen für Angehörige registrierter religiöser Gemeinschaften zulässig. Gegen diese Regelungen gebe es vielerorts Proteste, erklären die Fragesteller. So wollten sich viele Bürger durch Flucht ins Ausland dem Kriegsdienst entziehen. Ihnen und anderen Kriegsdienstverweigerern drohten Geld- und Haftstrafen. Die Linksfraktion betont jedoch, dass die individuelle Entscheidung, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen, respektiert werden müsse.