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1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss- 03.07.2015
Berlin: (hib/WID Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla den Vorwurf zurückgewiesen, er habe die Öffentlichkeit über die Aussichten auf ein "No-Spy-Abkommen" mit den Amerikanern getäuscht. Er richtete selbst scharfe Angriffe gegen Medien und Parlamentarier. Die Berichterstattung über die NSA-Affäre beruhe in wesentlichen Teilen auf "objektiv falschen Interpretationen und Einschätzungen", die gleichwohl bis heute die Debatte bestimmten, sagte Pofalla bei seiner Vernehmung am Donnerstagabend. Er habe große Sorge, dass die Sicherheit Deutschlands durch die Diskussion "schwer beeinträchtigt" werde. Pofalla war von 2009 bis zum 17. Dezember 2013 Kanzleramtschef. In dieser Funktion hatte er sich nach eigenen Worten zwischen Juni und September 2013 hauptsächlich mit den Enthüllungen des früheren amerikanischen Geheimdienst-Mitarbeiters Edward Snowden zu befassen.
Er habe damals mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), das für die vertrauliche Überwachung der Geheimdienste zuständig ist, beunruhigende Erfahrungen gemacht. Immer, wenn er den Abgeordneten habe berichten können, dass ein in der Öffentlichkeit erhobener Vorwurf ausgeräumt sei, sei in den Medien davon nie mehr die Rede gewesen. Es habe allerdings auch keine Korrektur der vorherigen falschen Berichterstattung gegeben. Andererseits habe jede neue Erkenntnis, die er dem Gremium mitgeteilt habe, schon am Tag danach den Weg an die Öffentlichkeit gefunden: "Merkt denn niemand,", fragte Pofalla, "was seit Jahren an dieser Stelle falsch läuft? Das geheim tagende PKGr tagt nicht mehr geheim."
Er habe daraus die Konsequenz gezogen, nach jeder Sitzung des Gremiums die Öffentlichkeit in den Grundzügen selber zu informieren, und zwar mit Hilfe sorgfältig vorformulierer Sprchzettel. So sei es zu dem Auftritt am 12. August 2013 gekommen, der ihm später den Vorwurf eintrug, er habe die NSA-Affäre vorzeitig für beendet erklärt. Er habe jedoch lediglich einer Darstellung des "Spiegel" widersprochen. Dieser hatte behauptet, der BND habe Monat für Monat bis zu 500 Millionen Daten deutscher Bürger an die NSA weitergeleitet, von "flächendeckender Überwachung" und "millionenfacher Grundrechtsverletzung" gesprochen. Tatsächlich habe es sich bei dem Datenstrom um Erkenntnisse aus der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtedienstes gehandelt, von der deutsche Grundrechtsträger nicht betroffen waren. Der "Spiegel" habe "einen zentralen Interpretationsfehler der Snowden-Unterlagen vorgenommen".
Pofalla räumte ein, dass er im Lichte neuerer Erkenntnisse über das Treiben des US-Geheimdienstes heute weniger vollmundig formulieren würde. Er hatte damals gesagt, der Vorwurf flächendeckender Ausspähung sei "vom Tisch". Mittlerweile wurde im Oktober 2013 bekannt, dass die NSA das Handy der Kanzlerin abgehört habe - ein Vorwurf, den Pofalla nicht für erwiesen hält. Seit dem Frühjahr 2015 ist der Verdacht öffentlich, die NSA habe die Kooperation mit dem BND zu dem Versuch genutzt, europäische Ziele auszuspähen, und neuerdings ist die Rede von der Überwachung deutscher Regierungsstellen. Das alles habe er im August 2013 nicht wissen können, sagte Pofalla. Er hätte noch präziser formulieren müssen.
Vehement widersprach Pofalla dem Vorwurf von Sozialdemokraten und Opposition, er habe wider besseres Wissen während des Wahlkampfes 2013 der deutschen Öffentlichkeit die Aussicht auf ein "No-Spy-Abkommen" mit den USA vorgegaukelt. Als er im Dezember 2013 aus dem Amt geschieden sei, hätten mehrere Entwürfe von beiden Seiten vorgelegen, und er habe mit gutem Grund den Abschluss "in greifbarer Nähe" geglaubt.