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Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage- 27.07.2015
Berlin: (hib/SCR) Die Anerkennung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Ausland thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5567). Die Grünen-Abgeordneten wollen unter anderem wissen, mit welchen Rechtsfolgen Lebenspartner im Ausland zu rechnen haben, wenn dort zwar die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt, aber kein vergleichbares Institut zur Lebenspartnerschaft vorhanden ist. Zudem interessiert die Fragesteller, welche Möglichkeiten Lebenspartner haben, in solchen Ländern die Ehe zu schließen, wenn sie sich dort niedergelassen haben.
In der Vorbemerkung weisen die Grünen darauf hin, dass Lebenspartner von den Behörden kein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt bekommen, da sie zwar nicht verheiratet sind, aber trotzdem als nicht ledig gelten. Das wiederum verhindere eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare in Ländern, in denen das per se möglich wäre.