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Arbeit und Soziales/Antwort- 29.07.2015
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind keine Fälle bekannt, in denen Arbeitslose in bestreikte Unternehmen vermittelt wurden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5517) auf eine Kleine Anfrage (18/5317) der Fraktion Die Linke zur Rolle der Arbeitsvermittlung im jüngsten Post-Streik mit. Die BA prüfe aber derzeit, ob Vermittlungen in aktiv bestreikte Betriebe der Deutschen Post AG entgegen der rechtlichen Vorgaben erfolgt seien, heißt es in der Antwort weiter. "Die Neutralität der Bundesagentur für Arbeit ist gewahrt, wenn sie Arbeitssuchende nicht gegen deren Willen in einen unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffenen Bereich vermittelt. Die Vermittlung in Unternehmen, die nicht unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind, ist deshalb nicht ausgeschlossen." Die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter dürften in einen unmittelbar von Streik betroffenen Bereich nur vermitteln, wenn die Arbeitssuchenden oder der Arbeitgeber dies trotz des Hinweises auf den Arbeitskampf verlangten, erläutert die Regierung weiter.