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Energetische Sanierung von Bundesbauten

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort- 29.07.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Erhebung der relevanten Daten für die Priorisierung der energetisch zu sanierenden Bundesliegenschaften mittels eines Punktesystems ist nach Angaben der Bundesregierung abgeschlossen. Die Grundlagen hierfür seien für zirka 2.300 zivile und militärische Liegenschaften ermittelt worden, schreibt sie in einer Antwort (18/5548) auf eine Kleine Anfrage (18/5344) der Fraktion Die Linke.

Die Vollkosten der energetischen Sanierung bis zum Jahr 2050 werden sich im Rahmen des Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB) nach derzeitigem Stand auf rund 4,1 Milliarden Euro belaufen, schätzt die Bundesregierung. Davon entfielen zum einen 2,8 Milliarden Euro auf die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und zum anderen rund 1,3 Milliarden Euro auf die reine Instandsetzung beziehungsweise -haltung im Zuge der Sanierungsmaßnahmen.

Am 6. Dezember 2010 hatte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ein umfangreiches Maßnahmenprogramm für öffentliche Gebäude beschlossen. Die Erstellung von Sanierungsfahrplänen wurde der Deutschen Energie-Agentur (dena) übertragen. Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs von Bundesbauten. Ihr Wärmebedarf soll bis 2020 um 20 Prozent vermindert werden.