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wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort- 30.07.2015
Berlin: (hib/AHE) Der Aktionsplan "Bündnis für nachhaltige Entwicklung" ist nach externen Konsultationen mit Wirtschaftsverbänden und einzelnen Mitgliedsunternehmen präzisiert und im April dieses Jahres vom Interims-Steuerungskreis des Textilbündnisses nach dem Konsensprinzip beschlossen worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5357) weiter schreibt, setzt sich der Interims-Steuerungskreis aus Vertretern der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Bundesregierung zusammen. Zu den Aufgaben des Kreises als "oberstes Entscheidungsgremium" des Textilbündnisses gehören den Angaben zufolge die fachliche Befassung mit eingebrachten Bedenken zum Aktionsplan des Bündnisses, Prüfung und Kommentierung von Änderungsvorschlägen zum Aktionsplan sowie Verhandlung mit den relevanten Akteuren aus der Wirtschaft. Der Kreis soll zudem Änderungen des Aktionsplans im Konsens annehmen, die Arbeitsgruppen besetzen und mandatieren und schließlich die in den Arbeitsgruppen formulierten Empfehlungen zur Überarbeitung des Aktionsplans prüfen und gegebenenfalls abnehmen.