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Auswärtiges/Antwort- 10.08.2015
Berlin: (hib/JOH) Seit Beginn der 18. Legislaturperiode am 22. Oktober 2013 hat die Bundesregierung insgesamt 62 Maßnahmen zur zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung in Kenia ergriffen beziehungsweise fortgeführt und geplant. Aus einer Antwort (18/5552) auf eine Kleine Antwort (18/5193) der Fraktion Die Linke geht hervor, dass dafür insgesamt 21,18 Millionen Euro aufgewendet worden sind. Allein 3,09 Millionen Euro flossen 2014 in die Entwicklung des Wasser- und Sanitärsektors, 2,27 Millionen Euro in die Förderung guter Regierungsführung unter besonderer Berücksichtigung des Rechtszugangs für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Weitere Maßnahmen galten dem Schutz und der Wiederherstellung von Lebensgrundlagen in Trocken- und Halbtrockengebieten sowie der Förderung von sozialer Gerechtigkeit, Versöhnung und nationaler Kohäsion.
Die Bundesregierung betont, dass tausende Delikte während der Unruhen nach den Wahlen von 2007/2008 bisher weder strafrechtlich noch psychologisch aufgearbeitet seien. Zudem die Aufarbeitung der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen nciht ausreichend gewesen. Aus diesem Grunde fördert die Bundesregierung nach eigenen Angaben den Aufbau der "International and Organized Crime Division" am kenianischen Obersten Gerichtshof. Außerdem plane sie vor dem Hintergrund der sich mehrenden Zeichen für eine Verschärfung gesellschaftlicher Spannungen infolge der Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen sowohl in Kenia als auch in ganz Ostafrika Projekte zur Förderung von Versöhnung und interkulturellem Dialog.
Weitere Konfliktfelder in Kenia seien die Landverteilung und die starken regionalen Missverhältnisse in der Verteilung von knappen Ressourcen und wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter. Zudem sei Korruption ein wesentliches Entwicklungshemmnis für das ostafrikanische Land.