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Verteidigung/Antwort- 11.08.2015
Berlin: (hib/AW) Die Zahl der Beschwerden gegen militärischen Fluglärm in den Übungslufträumen über Deutschland hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Ihre Zahl stieg von 978 im Jahr 2012 auf 2014 im Jahr 2014. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/5521) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5320) hervor. Bis zur Mitte dieses Jahres seien bereits 1.226 Beschwerden eingegangen. Nach Angaben der Regierung existieren derzeit acht militärische Übungslufträume, sogenannte "Temporary Reserved Airspaces (TRAs). Die meisten Beschwerden gingen aus der Region unter dem TRA Lauter ein. Im vergangenen Jahr allein 2.685. Grundsätzlich gelte in diesen Lufträumen eine Mindestflughöhe von 3.000 Metern. In den Übungslufträumen Friesland, Weser und Münsterland gelte bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang eine Mindestflughöhe von 2.500 Metern. Nach Angaben der Regierung wird eine gleichmäßige Verteilung der Lärmbelästigung auf die Übungslufträume angestrebt. Dies sei jedoch angesichts der unterschiedlichen militärischen Erfordernisse nicht immer möglich. Wo immer es möglich sei, würden Übungsflüge ins Ausland oder über Seegebiete verlagert.