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Auswärtiges/Gesetzentwurf- 13.08.2015
Berlin: (hib/PK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Irak vom 11. Mai 2012 liegt jetzt dem Bundestag zur Beratung vor. Durch das Vertragsgesetz (18/5577) sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des Abkommens geschaffen werden.
In der Vorlage heißt es, die vielfältigen historischen, kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bindungen zwischen der EU und dem Irak hätten bisher ohne die Grundlage umfassender vertraglicher Beziehungen bestanden. Der Kampf gegen die Terrororganisation ISIS, der Wiederaufbau und die innergesellschaftliche Aussöhnung stellten den Irak vor große Herausforderungen.
Mit dem Abkommen solle die Beachtung der Wertvorstellungen der EU in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Irak gefördert werden. Liberalisierung und Ausweitung des Handels und der Investitionen sowie eine Wiedereingliederung Iraks in die Weltwirtschaft sollen die ökonomische Entwicklung nachhaltig stärken. Die mit dem Abkommen einhergehende Zusammenarbeit solle zu einer nachhaltigen, gerechten, sozialen und ökologischen Entwicklung im Irak beitrage.