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Arbeit und Soziales/Antwort- 14.08.2015
Berlin: (hib/CHE) Die Überprüfungsklausel im Mindestlohngesetz geht allein auf eine Entscheidung des Bundestages zurück und nicht auf Forderungen von Verbändevertretern. Das bekräftigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5655) auf eine Kleine Anfrage (18/5314) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort außerdem die Sonderreglungen für die Zeitungsbranche.