Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Einfluss von Verbänden beim Mindestlohn

Arbeit und Soziales/Antwort- 14.08.2015

Berlin: (hib/CHE) Die Überprüfungsklausel im Mindestlohngesetz geht allein auf eine Entscheidung des Bundestages zurück und nicht auf Forderungen von Verbändevertretern. Das bekräftigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5655) auf eine Kleine Anfrage (18/5314) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort außerdem die Sonderreglungen für die Zeitungsbranche.