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Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss- 19.08.2015
Berlin: (hib/SCR) Zwischen Bundesjustizministerium (BMJV) und dem inzwischen in den Ruhestand versetzten Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range gibt es weiterhin stark differierende Wahrnehmungen über Vorgänge im Zuge der Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org. Range gab während einer Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch an, auf Weisung seitens des BMJV den Auftrag für ein externes Gutachten zurückgezogen zu haben. Dagegen habe er in Gesprächen remonstriert. Justizminister Heiko Maas (SPD) hingegen sagte, dass dieses Vorgehen einvernehmlich beschlossen worden sei. Es habe keine Weisung an den GBA gegeben. Auch die Darstellung Ranges, er sei seitens des Justizministeriums mit Verweis auf seinem Verbleib im Amt unter Druck gesetzt worden, wiesen sowohl Maas als auch die betreffende Staatssekretärin entschieden zurück.
Gegenstand des externen Gutachtens war die Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen der als Verschlusssache eingestuften Dokumente auf dem Blog netzpolitik.org um Staatsgeheimnisse gehandelt hat oder nicht. Mehrere Ausschussmitglieder stellten in Frage, warum der GBA überhaupt ein Gutachten, zumal extern, in Auftrag gegeben habe, nachdem das Ermittlungsverfahren bereits eröffnet worden sei.
Nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen Ende Juli hatte sich nach Darstellung von Maas das Justizministerium darum bemüht, schnell Klarheit über die Frage des Staatsgeheimnisses zu erlangen. Da die Fertigstellung des externen Gutachtens zu lange gedauert hätte, sei mit dem GBA vereinbart worden, die Frage vom Justizministerium klären zu lassen, berichtete Maas. Der Justizminister betonte, dass die Versetzung Ranges in den Ruhestand keine Konsequenz aus dem Ermittlungsverfahrens selbst gewesen sei, sondern aufgrund einer Pressekonferenz des GBA erfolgte. In dieser hatte Range dem Ministerium einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz vorgeworfen. Dadurch sei kein Vertrauen mehr gegeben gewesen, sagte Maas.
Gegenstand der Sitzung war zudem die Frage, inwiefern das Bundesinnenministerium in die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gestellte Anzeige gegen unbekannt involviert war. Insbesondere Vertreter der Opposition kritisierten, dass weder Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) noch Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen an der Sitzung teilnahmen. Beide Häuser schickten allerdings Vertreter. Das Thema soll nach der Sommerpause erneut im Rechtsausschuss behandelt werden.