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Pflegezeit für Familien

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage- 27.08.2015

Berlin: (hib/JOH) Der Stand der Umsetzung des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (PflegeZG) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/5752) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderen wollen die Abgeordneten erfahren, wie viele Personen seither eine Pflegezeit beziehungsweise eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen haben und wie lange diese dauerte. Außerdem interessiert sie, wie viele Personen ein zinsloses Darlehen nach dem neu gefassten Familienpflegezeitgesetz aufgenommen haben, wie hoch die durchschnittliche Höhe des Darlehens war und wie viele Beschäftigte in den Betrieben der antragstellenden Personen arbeiten.

Mit dem Gesetz wurde ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt und die bisher vorgesehene Gehaltsvorzahlung für die Arbeitszeitreduzierung durch ein zinsloses Darlehen ersetzt, das der Arbeitnehmer aufnehmen kann. Zudem wurde mit dem so genannten Pflegeunterstützungsgeld ein Anspruch auf eine bis zu zehntägige kurzfristige Arbeitsunterbrechung mit Lohnersatzleistung geschaffen. Der Rechtsanspruch auf die Pflegezeit gilt in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Für die Familienpflegezeit besteht ein Rechtsanspruch erst in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitern. Die Zinsen und das Ausfallrisiko des zinslosen Darlehens, mit dem der Verdienstausfall bis zu zwei Jahren zur Hälfte überbrückt werden kann, werden durch den Bund finanziert.