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Änderungsvorschläge zum Hospizgesetz

Gesundheit/Unterrichtung- 02.09.2015

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will einige Vorschläge des Bundesrates für Änderungen am Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes (18/5170) prüfen. Das gilt zum Beispiel für die Forderung der Länderkammer, eine eigene Rahmenvereinbarung für stationäre Kinderhospize zu schließen, wie aus einer Unterrichtung (18/5868) der Regierung an den Bundestag hervorgeht.

Der Gesetzentwurf sehe schon jetzt vor, dass eine solche Rahmenvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Fachverbänden freiwillig abgeschlossen werden könne. Die Regierung wolle nun prüfen, ob eine gesetzliche Verpflichtung getrennter Rahmenvereinbarungen für Kinder- und Erwachsenenhospize sachgerecht sei.

Ferner will die Regierung den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen und eine Regelung prüfen, den Versicherten im Rahmen der Beratung durch die Krankenkassen auch allgemeine Informationen über Vorsorgeentscheidungen zur Verfügung zu stellen.

Geprüft wird ferner eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene über das neuartige Angebot einer gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

Der Bundesrat hat außerdem vorgeschlagen, die neue Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in Pflegeheimen auch für Betreuer beziehungsweise Vorsorgebevollmächtigte des Versicherten anzubieten. Die Regierung will nun prüfen, ob eine spezielle Sonderregelung oder ein eigener Leistungsanspruch für Betreuer Bevollmächtigte erforderlich ist.