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Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf- 04.09.2015
Berlin: (hib/SCR) Personen, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen wollen, sollen künftig in Deutschland ein Äquivalent zum Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt bekommen können. Dies ist in einigen Staaten eine Voraussetzung, um zu heiraten oder die Partnerschaft eintragen zu lassen. Die Änderung des entsprechenden Paragrafen im Personenstandsgesetz ist Teil eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/5901), mit dem auch in weiteren Normen des Zivil- und Verfahrensrechtes sowie des sonstigen öffentlichen Rechts eine Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaften erreicht werden soll.
Die meisten Änderungen seien aber von "geringer praktischer Bedeutung", da es sich im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen handele, schränkt die Bundesregierung in der Begründung ein. Änderungen sind demnach zum Beispiel in einigen Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, der Höfeordnung, dem Bundesvertriebenengesetz, der Insolvenzordnung, im Heimarbeitsgesetz und dem Schuldrechtsanpassungsgesetz vorgesehen.