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Sichere Entsorgung von Atommüll

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf- 07.09.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umsetzen. Dafür will sie das Atomgesetz durch Vorschriften ergänzen, die der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie dienen, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/5865). Unter anderem würden gesetzliche Regelungen zur Aufstellung des Nationalen Entsorgungsprogramms aufgenommen. Außerdem solle für die Betreiber von Atomanlagen eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung eingeführt werden.

Das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) wurde nach den Vorgaben der Richtlinie erstmals erstellt und am 12. August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Darin festgelegt ist die deutsche Strategie für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Wegen der laufenden Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ("Endlager-Kommission") steht das Programm jedoch explizit unter Revisionsvorbehalt.