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Vergütung von Ausbau nach Verfügbarkeit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort- 08.09.2015

Berlin: (hib/MIK) Bei dem geplanten Ausbau der Bundesautobahn A 10/A 24 im Rahmen der dritten Staffel von Projekten in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Fernstraßenbau handelt es sich nicht um ein Konzessionsmodell: Die Vergütung des Auftragsnehmers erfolgt vielmehr nach der Verfügbarkeit der Vertragsstrecke. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5820) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5736). Der geplante sechsstreifige Ausbau der A 10 betrage rund 29,6 Kilometer, die geplante grundhafte Erneuerung der A 24 betrage rund 29,2 Kilometer, heißt es weiter.