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Strahlrohr am Berliner Forschungsreaktor

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage- 08.09.2015

Berlin: (hib/JOH) Die Sicherheitsanforderungen an das zwischen 2010 und 2012 ausgetauschte konische Neutronenstrahlrohr im Berliner Forschungsreaktor BER II sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/5892) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wann und durch welche Einrichtung das Strahlrohr sicherheitstechnisch geprüft und abgenommen wurde und zu welchem Ergebnis diese Überprüfung gekommen ist. Außerdem fragen sie, mit welchem Prüfdruck der Sicherheitstest durchgeführt wurde. Die Grünen-Fraktion verweist darauf, dass das Konische Stahlrohr laut Sicherheitsbericht für den Reaktor einem Innendruck von 30 bar widerstehen können müsse. Das neue Strahlrohr sei nach Kenntnis der Fragestellenden möglicherweise aber nur auf fünf bar Innendruck getestet worden, was den Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen würde.