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Schutz unbegleiteter Flüchtlingskinder

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf- 10.09.2015

Berlin: (hib/AW) Die Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5921) vor, mit dem die Verteilung von Flüchtlingskindern im Bundesgebiet verbessert und somit die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention sichergestellt werden sollen. Zudem soll die Altersgrenze für Aufenthalts- und Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

Nach Angaben der Bundesregierung befanden sich Ende 2014 bundesweit 17.955 unbegleitete ausländische Minderjährige in vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Von 2010 bis 2013 sei die Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder, die nach Deutschland kamen, um 133 Prozent gestiegen. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder sind Jugendämter beziehungsweise die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Einige kommunale Gebietskörperschaften seien gegenwärtig überlastet und eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erheblich erschwert oder nicht mehr möglich.