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1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss- 11.09.2015
Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat der Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Günter Heiß, den Bundesnachrichtendienst (BND) gegen den Verdacht in Schutz genommen, bei der Überwachung ausländischer Datenströme fahrlässig gegen das deutsche Fernmeldegeheimnis zu verstoßen. Aus seinen Begegnungen mit BND-Verantwortlichen wisse er, wie "ausgesprochen sensibel" der Geheimdienst mit den Belangen deutscher Grundrechtsträger umgehe, betonte Heiß bei seiner Befragung am Freitag. Heiß leitet seit Dezember 2009 die für die Dienst- und Fachaufsicht über die Geheimdienste zuständige Abteilung 6 im Kanzleramt.
Natürlich gebe es nirgendwo eine absolute Garantie gegen Pannen, räumte Heiß ein. Wenn etwa zwei deutsche Staatsbürger sich in Pakistan in einem einheimischen Mobilfunknetz auf Urdu unterhielten und dabei abgehört würden, sei für den Geheimdienst nicht ohne weiteres erkennbar, dass hier deutsche Grundrechte verletzt würden. Im übrigen sei nicht schon die irrtümliche Erfassung eines vom Fernmeldegeheimnis geschützten Gespräches ein Rechtsverstoß, sondern lediglich die Auswertung der daraus gewonnenen Erkenntnisse.
Der Ausschuss hatte Heiß erstmals bereits am 2. Juli vernommen. Am Freitag bekräftigte er auf Nachfrage seine damalige Angabe, er wisse erst seit März 2015, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) in das gemeinsam mit dem BND betriebene Überwachungsprogramm in Bad Aibling auch Selektoren eingespeist habe, die zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren: "Wir haben nicht befürchtet, dass der ausländische Nachrichtendienst Suchbegriffe gegen europäische Partner einsteuert", räumte Heiß ein. Mittlerweile sei auch den Verantwortlichen beim BND bewusst, dass sie bei der Auswahl und Überprüfung der Selektoren bisher die "europäische Komponente" nicht hinreichend beachtet hätten.
Allerdings verfüge der BND nur über geringe Kapazitäten der Datenerfassung, sagte Heiß. Er sei deshalb immer davon ausgegangen, dass der Dienst sich allein schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit strikt an sein Aufgabenprofil halte, in dem die Überwachung europäischer Partner nicht vorgesehen und die anlasslose Ausspähung deutscher Staatsbürger verboten sei. Heiß betonte, er sehe keinen zwingenden rechtlichen Grund für Klarstellungen im BND-Gesetz, die sich aus den Erkenntnissen des Ausschusses ergeben könnten. Er habe andererseits keine Einwände, wenn solche Klarstellungen politisch gewünscht würden.
Am Vorabend hatte der Sicherheitsbeauftragte des Telekommunikationsanbieters Verizon Deutschland, Oliver Matt, als Zeuge vor dem Ausschuss betont, dass sein Unternehmen prinzipiell nicht mit ausländischen Geheimdiensten kooperiere: "Zu keinem Zeitpunkt ist mir auch nur das Ansinnen einer Zusammenarbeit mit ausländischen oder inländischen Geheimdiensten zu Ohren gekommen", sagte Matt. Verizon betreibt unter anderem einen Netzknotenpunkt in Düsseldorf-Hilden. Wie das ZDF-Magazin Frontal 21 berichtet hatte, sollen dort zwischen 2004 und 2006 BND und der US-Geheimdienst CIA gemeinsam Kommunikationsdaten aus dem kabelgestützten Verkehr abgegriffen haben.
Matt beteuerte, er habe vor der Sendung im vergangenen März von solchen Vorgängen nie gehört. Er habe sofort die Sicherheitsvorkehrungen in Hilden überprüft, jedoch nichts Auffälliges festgestellt. Es sei auch unmöglich, ohne Genehmigung seiner Firma Zutritt zu den Räumen des Netzknotens zu bekommen. "Es gab in diesem Zeitraum keine Überwachungsmaßnahme und zu keinem Zeitpunkt einen Kontakt zu Nachrichtendiensten", sagte Matt.