Ordentliches Mitglied
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Rechtsanwältin
Wahlkreis 247 Aschaffenburg
Direkt gewählt in
Bayern
Geboren am 25. September 1970 in Bonn; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1991 Abitur; 1996 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2000 Rechtsanwältin; Fachanwältin für Familienrecht.
Mitglied im Kreistag Landkreis Aschaffenburg seit 2002.
Andrea Lindholz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwältin, selbständig, Aschaffenburg
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg, Aschaffenburg,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Gemeinde Goldbach, Goldbach,
Mitglied des Gemeinderates (bis Oktober 2014)
Landkreis Aschaffenburg, Aschaffenburg,
Mitglied des Kreistages
Stellv. Landrätin (bis April 2014), monatlich, Stufe 1
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Fränkische Musiktage - Internationales Chor Forum e.V., Alzenau-Michelbach,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung Haus Mirjam, Schöllkrippen,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich (bis April 2014)
Stiftung Weg der Hoffnung, Aschaffenburg,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Technisches Hilfswerk-Helfervereinigung Aschaffenburg e.V., Aschaffenburg,
Beisitzerin des Vorstandes, ehrenamtlich
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Rechtsanwälte Lindholz GbR, Goldbach
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.