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Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wird im kommenden Jahr rund 40,8 Millionen Euro mehr ausgeben als 2015. Im Entwurf des Bundeshaushaltes 2016 (18/5500) sind für das Ministerium Ausgaben in Höhe von 736,2 Millionen Euro vorgesehen, 2015 waren es 695,4 Millionen Euro. Auch die Einnahmen wachsen: 2016 sollen sie 524,6 Millionen Euro betragen, für 2015 ist das Soll mit 488,6 Millionen Euro angegeben. Debattiert wird der Einzelplan 7 von Justizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag, 8. September 2015, ab 14.10 Uhr.
Die Aussprache wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die höheren Ausgaben entfallen auf Personal (+ 10 Millionen Euro), sächliche Verwaltungsausgaben (+ 9,4 Millionen Euro), Zuweisungen und Zuschüsse (+ 14,2 Millionen Euro) und Investitionen (+ 7,2 Millionen Euro). In dem Haushaltsentwurf sind für die Verbraucherpolitik in 2016 Ausgaben in Höhe von 35,8 Millionen Euro eingeplant. Das sind 4,7 Millionen Euro mehr als 2015.
4,3 Millionen Euro davon entfallen auf zusätzliche Zuweisungen beziehungsweise Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen im Bereich Verbraucherinformationen, insgesamt sind dafür 16,8 Millionen Euro vorgesehen. Der Zuschuss an die Stiftung Warentest soll konstant bleiben, der Zuschuss an den Bundesverband der Verbraucherzentralen soll etwas höher ausfallen.
Ebenfalls beraten wird der Etatentwurf für das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19). Nach dem Plan sollen die Ausgaben des Verfassungsgerichtes von 33,3 Millionen Euro auf 29,1 Millionen Euro sinken. Grund hierfür ist, dass 2015 noch Gelder für eine Grundsanierung des Bundesverfassungsgerichtes eingerechnet waren. (scr/31.08.2015)