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Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller (CSU) kann im nächsten Jahr 7,42 Milliarden Euro ausgeben, rund 880 Millionen Euro mehr als 2015. Das sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung (18/5500) für den Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vor. Über den Etatentwurf wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich am Mittwoch, 9. September 2015, ab 16.30 Uhr im Plenum in erster Lesung beraten.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ein Großteil der Mittel soll für die bilaterale staatliche Zusammenarbeit aufgewendet werden. Rund 3,31 Milliarden Euro sind hierfür 2016 vorgesehen, knapp 320 Millionen Euro mehr als im laufenden Haushaltsjahr. Im Einzelnen entfallen auf den Bereich der bilateralen Technische Zusammenarbeit rund 1,33 Milliarden Euro (2015: 1,17 Milliarden Euro).
Mit diesen Mitteln fördert das BMZ entwicklungspolitisch wichtige Vorhaben in Kooperationsländern. Im Zuge der Bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit wird diese Förderung unter anderem durch die Darlehen und Zuschüsse gewährt. Hierfür sind 2016 rund 1,56 Milliarden Euro vorgesehen (2015: 1,51 Milliarden Euro).
Zweitgrößter Ausgabeposten ist der Teil der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, in deren Rahmen Deutschland eine Beitrag für supranationale Institutionen, internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen leistet: Hier sind insgesamt Ausgaben von knapp 1,49 Milliarden Euro vorgesehen (2015: 1,34 Milliarden) - davon unter anderem 738 Millionen Euro für den Europäischen Entwicklungsfonds, 210 Millionen Euro für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria sowie knapp 187 Millionen Euro unter anderem für die Vereinten Nationen.
Deutlich aufstocken will die Bundesregierung bei den multilateralen Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz - hier sind 293 Millionen Euro eingeplant gegenüber 174 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr. Auch der deutsche Beitrag für Entwicklungsbanken - das drittgrößte Kapitel im BMZ-Etat – soll steigen: Dafür sind 2016 mehr als 947 Millionen Euro vorgesehen gegenüber 894 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr. Für die Förderung des zivilgesellschaftlichen, kommunalen und wirtschaftlichen Engagements sollen 2015 knapp 923 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2015: 777 Millionen Euro) - darunter fällt unter anderem die Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben der politischen Stiftungen und der Kirchen.
Das Ministerium will darüber hinaus mit drei Sonderinitiativen weiterhin Akzente setzen. Mit der Initiative „Eine Welt ohne Hunger“ will das BMZ dazu beitragen, den Hunger und die Mangelernährung zu bekämpfen und die ländliche Entwicklung als wichtigste Voraussetzung für Ernährungssicherung zu stärken. 220 Millionen Euro sind im Etat dafür vorgesehen - 125 Millionen Euro mehr als im aktuellen Haushalt. Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ sollen Fluchtursachen vermindert werden und Flüchtlinge und Binnenvertriebene vor Ort eine Lebensperspektive erhalten.
Der Etatentwurf sieht hier Ausgaben in Höhe von 110 Millionen Euro vor - und damit 40 Millionen Euro mehr als 2015. Die Initiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ soll die Demokratie in fragilen Situationen insbesondere in Nordafrika und im Nahen Osten fördern und den Menschen ökonomische Perspektiven bieten. 70 Millionen Euro sollen hierfür an Mitteln bereitstehen (2015: 35 Millionen Euro).
Der Etatentwurf weist rund 620 Millionen Euro an Einnahmen aus. Das sind rund 54 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Größter Ausgabenposten im Gesamtetat sind mit 4,92 Milliarden Euro die Investitionen. Sie sollen um 587 Millionen Euro steigen. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 2,36 Milliarden Euro vorgesehen (2015: 2,08 Milliarden Euro). Für Personalausgaben sind knapp 82 Millionen Euro veranschlagt (2015: 84,5 Millionen Euro), für sächliche Verwaltungsausgaben 62,7 Millionen Euro (2015: 49,7 Millionen Euro). (ahe/31.08.2015)