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Die Bewältigung des massiven Flüchtlingszuzugs nach Deutschland hat am Dienstag, 8. September 2015, im Bundestag auch die erste Lesung des Etatentwurfs des Bundesinnenministeriums für das kommende Jahr geprägt. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) betonte in der Debatte, wer in Deutschland lebe, habe andere Menschen zu respektieren und ihr Leben zu achten. Wer Hass verbreite, Straftaten begehe oder dazu aufrufe, könne weder Verständnis noch Toleranz erwarten. Und wer nach Deutschland komme, habe ebenfalls andere Menschen zu respektieren und die hiesigen Gesetze zu beachten.
Nachdrücklich begrüßte de Maizière das am 6. September vom Koalitionsausschuss beschlossene Maßnahmenpaket. Zu den dahinterstehenden Grundsätzen zähle, zwischen den Flüchtlingen zu unterscheiden, „die wegen Krieg und Verfolgung Aussicht auf Asyl haben, und denjenigen, die keine Chance auf eine Zukunft in Deutschland haben“. Die „vielen Hunderttausend“, die Schutz vor Krieg und Vertreibung bräuchten, werde man aufnehmen und ihnen bei der Integration helfen. Wer indes aus einem sicheren Land komme, solle beispielsweise während des Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben müssen.
„Auf Dauer kann ein Land wie Deutschland 800.000 Flüchtlinge im Jahr nicht aufnehmen und integrieren“, fügte der Minister hinzu. Er kündigte an, beim Treffen der EU-Innenminister am 14. September für eine faire Verteilung schutzbedürftiger Flüchtlinge innerhalb der EU einzutreten.
Für Die Linke attestierte ihr Fraktionsvize Jan Korte der Bundesrepublik, ein „gespaltenes Land“ zu sein. So erlebe man in diesem Jahr auf der einen Seite eine „großartige Welle von Flüchtlingssolidarität, Mitmenschlichkeit – man kann auch sagen: Nächstenliebe“.
Auf der anderen Seite werde „jeden Tag eine Unterkunft angezündet und abgefackelt“, während in den sozialen Medien „geradezu Vernichtungsfantasien nachzulesen“ seien. Zugleich würden weiterhin täglich Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken, weil man ihnen keine sicheren und legalen Einreisemöglichkeiten gebe.
Auch SPD-Fraktionsvize Dr. Eva Högl betonte, dass die Flüchtlinge „legale Wege nach Europa“ bräuchten, wenn man nicht wolle, dass sie auf Schlepper angewiesen sind, im Mittelmeer ertrinken oder in Lkws ersticken. Weltweit seien derzeit 60 Millionen Menschen auf der Flucht – vor Krieg, Terror und Gewalt, auch vor Hunger und Armut.
Viele von ihnen werde man in Deutschland aufnehmen und ihnen eine Perspektive geben. Es könnten aber nicht alle Flüchtlinge hierbleiben. Deshalb seien schnelle Asylverfahren nötig, damit die Betroffenen rasch erfahren, ob sie das Land wieder verlassen müssen oder nicht.
Die Grünen-Parlamentarierin Anja Hajduk versicherte, dass die Grünen an der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik „lösungsorientiert mitarbeiten“ werden. Sie wollten sich aber auch „darauf verlassen können, dass diese Aufgabe gut gemanagt wird“. Vor einem Jahr seien bei den Haushaltsberatungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 350 neue Stellen bewilligt worden. „Zu Beginn des Jahres, während der Beratungen zum Nachtragshaushalt, ist zum ersten Mal am 8. Mai von Regierungsseite verkündet worden: Wir brauchen 2.000 zusätzliche Stellen im BAMF“, fügte sie hinzu.
Auf ihre Nachfrage habe sie vom Bundesinnenministerium vor knapp zwei Wochen die Antwort erhalten, dass 161 von zusätzlichen 750 Stellen seien besetzt. Mit einem solchen Management werde man der Herausforderung nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund hätten die Grünen nicht das Vertrauen, dass man sich bei der Debatte über die Einstufung sicherer Herkunftsländer auf die richtige Frage konzentriere.
Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) verwies darauf, dass im vergangenen und dem laufenden Jahr 1.650 neue Stellen für das BAMF beschlossen worden seien und man dieses Amt 2016 zusätzlich mit bis zu 1.000 neuen Stellen ausstatten werde. Notwendig sei eine Verkürzung der Verfahren beim BAMF. Auch müssten die Bundesländer Ausreiseverpflichtungen konsequent durchsetzen. Man müsse unterscheiden zwischen schutzbedürftigen Flüchtlingen und denen, die einen Asylantrag stellen, „weil sie in ihren Ländern keine wirtschaftliche Zukunft sehen“.
Letztes gelte insbesondere für Menschen vom westlichen Balkan, deren Schutzquote „gegen Null“ tendiere. Weil man den Schutzbedürftigen auch künftig Schutz gewähren wolle, „werden wir Zehntausende abweisen und zurückführen müssen – nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten“.
Nach dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung (18/5500) umfasst der Etat des Bundesinnenministeriums 2016 (Einzelplan 06) ein Ausgabenvolumen von 6,78 Milliarden Euro und damit 517 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Allein für die Bundespolizei sieht der Etatentwurf 2016 Ausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro vor nach 2,61 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon entfallen laut Entwurf auf die Personalausgaben 1,78 Milliarden Euro und damit 16 Millionen Euro mehr als im Jahr 2015.
Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist im Etatentwurf 2016 ein Ausgabenvolumen von 303 Millionen Euro eingeplant. Das sind 69 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr, von denen 60 Millionen Euro allein auf die Personalausgaben entfallen. (sto/08.09.2015)