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Das Thema Flüchtlinge hat auch in der Debatte zum Haushalt des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz eine wichtige Rolle gespielt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) betonte am Dienstag, 8. September 2015, dass es Aufgabe der Rechtspolitik sei, ein menschenwürdiges Leben für alle zu sichern. Das beinhalte zum einen den Kampf gegen „gewissenslose Schlepper“, aber zum anderen auch die Diskussion über legale Möglichkeiten der Einwanderung. „Beides zusammen kann mithelfen, Menschenleben zu retten“, betonte Maas.
Im Hinblick auf Angriffe auf Flüchtlingsheime in den vergangenen Monaten sagte der Minister, dass es keine leere Drohung bleiben dürfe, wenn davon gesprochen werde, dass die Täter die ganze Härte des Rechtsstaats spüren sollten. Maas verwies darauf, dass durch eine zum 1. August 2015 in Kraft getretene Verschärfung des Strafgesetzbuches rechtsextremistische Motive stärker bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können.
Auch Hass-Botschaften in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter machte der Minister zum Thema. Das Internet trage zunehmend zur Debattenkultur und dem gesellschaftlichen Klima bei. Das dürfe nicht nur von der Justiz nicht ignoriert werden, sondern auch nicht von jenen, die mit dem Internet Geld verdienten. Hass-Botschaften müssten so schnell wie möglich gelöscht werden. Maas verwies darauf, dass er dazu im Gespräch mit Facebook stünde.
Außer auf die Flüchtlingsthematik ging Maas zudem auf die weiteren Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Justiz- und Verbraucherschutz ein. „Gerechtigkeitslücken“ müssten geschlossen werden, etwa bei der Korruption im Gesundheitswesen oder im Sexualstrafrecht. Im Bereich der Verbraucherpolitik kündigte der Minister an, die außergerichtliche Streitbeilegung auszubauen. Zudem sei geplant, dass Banken künftig ihre Dispo-Zinsen transparenter darlegen sollen. Außerdem sehe der Haushaltsentwurf eine Stärkung der Verbraucherzentralen und Marktwächter vor.
Roland Claus (Die Linke) kritisierte, dass es im Justizbereich an „radikalen Reformen“ mangele. Dadurch ersticke die Justiz an sich selbst, sagte der Linke-Abgeordnete.
Claus griff zudem die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf und verknüpfte sie mit der Affäre rund um die Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs Netzpolitik.org. Die „richtige Lehre“ aus letzterer wäre es gewesen, auch die Vorratsdatenspeicherung „zu beerdigen“.
Prof. Dr. Patrick Sensburg und Dr. Volker Ullrich verteidigten für die Unionsfraktion die geplante Einführung der Speicherpflichten hingegen. Diese Daten seien oftmals der „einzige Ermittlungsansatz“ bei der Strafverfolgung, sagte Ullrich.
Sensburg argumentierte, dass Sicherheit im Internet auch ein „wesentlicher Bestandteil“ des Industrie- und Internetstandorts Deutschland sein müsse. Dazu gehöre neben dem IT-Sicherheitsgesetz auch die Vorratsdatenspeicherung.
Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die Bundesregierung zu einer „Rechtsstaatsoffensive“ auf. Reformbedarf bestünde zum Beispiel im Bereich der Richterbesoldung und der Bundesrichterwahl. Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, in Hinblick auf verbraucherpolitische Fragestellung im Bereich „Sharing Economy“ oder „Big Data“ bisher keine Ideen vorgestellt zu haben.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz wird im kommenden Jahr voraussichtlich rund 40,8 Millionen Euro mehr ausgeben als 2015. Im Entwurf des Bundeshaushaltes 2016 (18/5500, Einzelplan 07) sind für das Ministerium Ausgaben in Höhe von 736,2 Millionen Euro vorgesehen, 2015 waren es 695,4 Millionen Euro. Auch die Einnahmen wachsen: 2016 sollen sie 524,6 Millionen Euro betragen, für 2015 ist das Soll mit 488,6 Millionen Euro angegeben. (scr/08.09.2015)