Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Anhörung zur Hospiz- und Palliativversorgung

Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschäftigt den Ausschuss für Gesundheit in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 21. September 2015. Die geladenen Sachverständigen sollen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (18/5170), zu einem Antrag der Linken (18/5202), eine hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht zu sichern, und zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4563), eine gute Versorgung am Lebensende zu sichern und die Palliativ- und Hospizversorgung zu stärken. Die zweistündige Sitzung unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) beginnt um10 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und dauert zwei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Regierungsentwurf zielt darauf ab, dass schwerkranke Menschen künftig intensiver versorgt und in der letzten Lebensphase individueller betreut werden. Vorgesehen ist, die stationären Hospize für Kinder und Erwachsene finanziell besser auszustatten. So soll der Mindestzuschuss der Krankenkassen für diese Einrichtungen erhöht werden. Die Tagessätze für Hospize sollen pro Patient um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro angehoben werden. Zudem sollen die Krankenkassen künftig 95 statt 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Die übrigen fünf Prozent sollen die Hospize weiterhin selbst erwirtschaften. Damit soll die vor allem durch Spenden und Ehrenämter getragene Hospizbewegung erhalten bleiben.

Bei den ambulanten Hospizdiensten sollen künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst werden, also etwa Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter. Die sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll flächendeckend verbreitet werden. Stärker berücksichtigen will die Regierung den Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen. Die Krankenhäuser sollen künftig Hospizdienste mit Sterbebegleitung in ihren Einrichtungen beauftragen können. Die Sterbebegleitung soll auch Bestandteil des Versorgungsauftrags der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen können. Auch soll die Palliativversorgung Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Anträge der Opposition

Die Linke fordert, den Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung so zu gestalten, dass jeder Bürger diesen Anspruch unabhängig von der Art der Erkrankung, Behinderung, vom Lebensort, der Wohnform sowie der Versicherungsart wahrnehmen kann. Auch will die Fraktion den flächendeckenden, barrierefreien Ausbau von Hospizangeboten vor allem im ländlichen Raum sowie im ambulanten Bereich fördern.

Auch die Grünen wollen die Palliativ- und Hospizversorgung in bisher unterversorgten Regionen ambulant und teilstationär ausbauen. Zudem gehe es darum, die Fachkräfte in den entsprechenden Gesundheits- und Pflegeberufen besser auszubilden und die Forschung auf diesem Gebiet auszuweiten. (vom/14.09.2015)

Zeit: Montag, 21. September 2015, 10 bis 12 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.