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Die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/5088) sowie der Bundesregierung (18/5171) sowie ein Antrag der Linken zur Vorratsdatenspeicherung (18/4971) stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 21. September 2015. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 16 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Die Gesetzentwürfe sehen vor, dass in der Bundesrepublik künftig wieder Verkehrsdaten der Telekommunikation unabhängig von einem Verdacht gespeichert werden können.
Vorgesehen ist, dass Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter verpflichtet werden, sogenannte Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Unter Verkehrsdaten werben zum Beispiel die Rufnummern bei der Telefonie, die im Internet genutzte IP-Adresse oder der Standort, wenn ein Mobilgerät etwa für den Versand einer SMS genutzt wird, verstanden. Ausgenommen sind Daten zur E-Mail-Kommunikation. Nicht gespeichert werden sollen die Inhalte der Kommunikation.
Ein 2007 in Kraft getretenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 für verfassungswidrig erklärt. Zudem erklärte der Europäische Gerichtshof 2014 die zugrunde liegende EU-Richtlinie für ungültig. Vorgesehen ist nun, dass auf die zu speichernden Daten im Allgemeinen nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten, etwa Terrorismus oder Kinderpornografie, und nach Vorlage bei einem Richter zugegriffen werden darf. Eingeführt werden soll auch ein neuer Straftatbestand der Datenhehlerei. Bestraft werden kann danach, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Ausnahmen sind unter anderem für den Ankauf von Bankdaten durch Finanzbehörden vorgesehen.
Der Nationale Normenkontrollrat, der Gesetze auf ihren Bürokratiegehalt überprüft, hat „erhebliche Bedenken“ gegen den Regierungsentwurf geäußert. So fehle eine Berechnung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft, die das Gremium auf bis zu 600 Millionen Euro schätzt. Auch sei der Verzicht auf eine „Evaluierung‘“ des Gesetzes nicht nachvollziehbar.
Die Linke fordert in ihrem Antrag, auf eine Mindestspeicherpflicht für Verkehrsdaten zu verzichten. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht habe gezeigt, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht die Ursache für Veränderungen in der Aufklärungsquote einzelner Deliktgruppen gewesen sei. (scr/14.09.2015)
Zeit: Montag, 21. September 2015, 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.