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Umweltausschuss berät UN-Entwicklungsziele

Vom 25. bis 27. September findet in New York das Gipfeltreffen der Vereinten Nationen statt, um die sogenannte „Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“ zu verabschieden. Dabei geht es um einen neuen Zielkatalog, der die im Jahr 2001 beschlossenen sogenannten „Millenniumsziele“ der Vereinten Nationen für die Zeit bis 2015 ablösen soll. Mit der deutschen Position bei dem UN-Gipfel befasst sich der Umweltausschuss am Mittwoch, 23. September 2015, in einer öffentlichen Ausschussberatung. Dazu berichten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, Andreas Jung (CDU/CSU), über die Stellungnahme des Beirats. Die Sitzung unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde.

Die Anhörung wird am Mittwoch, 23. September, ab 19.30 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Messbare und quantifizierbare Ziele

Die Bundesregierung setzt sich dem Bericht zufolge dafür ein, dass die künftigen Ziele messbar und quantifizierbar sind, soweit es der Charakter des jeweiligen Ziels zulässt. Die Agenda solle ausdrücklich der Friedensentwicklung dienen, gute Regierungsführung stärken, Gleichberechtigung der Geschlechter gewährleisten und in den universellen Menschenrechten und Menschenrechtsprinzipien verankert sein.

Zu den deutschen Beiträgen zur Umsetzung einer Post-2015-Agenda zählt die Bundesregierung unter anderem die Ernährungssicherung, die Förderung nachhaltiger Landwirtschaft, Anstrengungen zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Artenvielfalt, die Etablierung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster weltweit, den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen sowie das deutsche Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um bis zu 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung

Eine besondere Bedeutung misst die Regierung dem Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung zu: zum einen durch die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Entwicklungsländern etwa mit Erleichterungen bei der Kreditvergabe, zum anderen durch veränderte Anreizstrukturen, Rahmenbedingungen und Regierungen, um privates Geld in Investitionen für nachhaltige Entwicklung zu lenken.

Akzente will die Regierung auch mit der Förderung menschenwürdiger Arbeit sowie von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit setzen. Ein weiteres Thema ist die Verringerung von Agrarexportsubventionen. (ahe/14.09.2015)

Zeit: Mittwoch, 23. September 2015, 12 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, können sich bis Dienstag, 22. September, 16 Uhr beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37245, Fax: 030/227-36250, E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat
(Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.