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Der Bundestag hat am Donnerstag, 31. Januar,und amFreitag, 1. Februar 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Digitalisierung des Filmerbes: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 1. Februar den Antrag "Das Filmerbe stärken, die Kulturschätze für die Nachwelt bewahren und im digitalen Zeitalter zugänglich machen" (17/11006) von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Fraktionen fordern, eine Pflichtregistrierung von deutschen Filmen für die Archivierung einzuführen. Parallel solle ein Bestandskatalog als zentrales Verzeichnis aufgebaut werden, auch um zu klären, wo und in welchem Zustand Filme archiviert sind. Die Regierung soll ein Konzept für die Digitalisierung des Filmerbes samt Kostenschätzung erarbeiten. Gegen das Votum von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken fand ein SPD-Antrag mit dem Titel "Ein nationales Digitalisierungsprogramm für unser Filmerbe" (17/10098) keine Mehrheit. Auch die SPD forderte eine Pflichtregistrierung von Filmen und einen Vorschlag, wie Filmwirtschaft und Fernsehsender an den Kosten für die Langzeitarchivierung beteiligt werden können. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken scheiterte ein Antrag der Linksfraktion (17/11007), die Finanzierung zur Bewahrung des deutschen Filmerbes "endlich" sicherzustellen. Auch danach sollte eine Pflicht zur Abgabe von öffentlich aufgeführten Filmen aller Art im Bundesarchivgesetz geregelt werden. Um die Kosten der Archivierung zu decken, sollten im Bundeshaushalt jährlich sechs Millionen Euro bereitgestellt werden. Schließlich scheiterten auch Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion mit ihrem Antrag (17/8353), eine umfassende Initiative zur Digitalisierung des Filmerbes zu starten. Gefordert wurde eine Pflichtregistrierung für alle deutschen Kinofilme. Die SPD unterstützte diesen Antrag. Der Bundestag folgte bei seinen Voten einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/11933).
Zugang von Kindern zu Kriegswaffen: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 1. Februar einen Antrag der Linken (17/8609) auf Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/9597) abgelehnt, wonach die Bundesregierung dafür sorgen sollte, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer Informationsarbeit Minderjährigen keinen Zugang zu "Großgerät" gewähren soll. Die Linke hatte argumentiert, die Unterscheidung zwischen verbotenen Handfeuerwaffen und erlaubten Kriegswaffen und Waffensystemen sei willkürlich. Die potenziellen Wirkungen von Waffen und Großgerät der Bundeswehr auf Kinder und Jugendliche hätte im Mittelpunkt einer Richtlinie für die Informationsarbeit der Bundeswehr stehen müssen, so die Fraktion. Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/9916) einen weiteren Antrag der Linksfraktion (17/8491) ab, wonach eine drohende oder bereits gelungene Rekrutierung als Kindersoldatin und Kindersoldat in bewaffneten Konflikten als spezifischer Asylgrund anerkannt werden sollte. Die Asylbewerber sollten erst mit der Volljährigkeit als verfahrensmündig und damit wie Erwachsene behandelt werden. Als Mindestalter für den Dienst in der Bundeswehr sollte das vollendete 18. Lebensjahr festgelegt werden, heißt es in dem Antrag.
Stärkung des Ehrenamtes beschlossen:Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 1. Februar die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/11316) sowie der Bundesregierung (17/11632, 17/12037) zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts zusammengeführt und in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/12123) beschlossen. Das Gesetz heißt nun "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes". Damit wird die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich angehoben. Auch die Ehrenamtspauschale wird von 500 auf 720 Euro (60 Euro monatlich) erhöht. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Zu den weiteren Verbesserungen gehören eine höhere Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen und Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, haftet bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein. Außerdem können Vereine nun leichter Geld ansparen. Änderungen durch den Finanzausschuss die Haftungsregelungen und die Behandlung sogenannter Verbrauchsstiftungen, deren Kapital nicht dauerhaft erhalten, sondern aufgezehrt wird. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge de SPD (17/12189), der Linksfraktion (17/12190) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/12191). Die SPD forderte, die strukturellen Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement zu verbessern; die Grünen unterstützen die Initiative, Die Linke enthielt sich. Die Linke verlangte die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene; die Grünen enthielten sich, Union, SPD und FDP stimmten dagegen. Die Grünen wollten die Übungsleiterpauschale bei 2.100 Euro belassen und dafür die Ehrenamtspauschale auf 1.500 Euro anheben; SPD und Linke enthielten sich, die Koalition lehnte ihn ab.
Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein: Bei Enthaltung der Opposition lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/12125) einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (17/5713) ab. Danach sollte ein ehrenamtliches Vereinsmitglied nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verursachung eines Arbeitsschadens dem Verein haften. Die gegenüber einem Dritten sollte bestehen bleiben. Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der einen Antrag der Linksfraktion (17/7646) ab, Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger und Amtsträger nicht auf Grundsicherung und Sozialhilfe anzurechnen. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis fand ein weiterer Antrag der Linken (17/7653) keine Mehrheit, in dem verlangt worden war, Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement nicht auf Grundsicherung und Sozialhilfe anzurechnen. SPD und Grüne stimmten für diesen Antrag, Die Linke enthielt sich. Der Bundestag folgte in beiden Fällen einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11253 Buchstabe a und b).
EU-Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln: Der Bundestag hat am 31. Januar einen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/12183) angenommen, der den Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln zum Ziel hat. Grundlage ist ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission (Ratsdokument 1275/12) über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das in Deutschland gebotene Schutzniveau für Prüfungsteilnehmer in den Verordnungsvorschlag aufgenommen wird. Die klinische Prüfung sollte nur begonnen werden dürfen, wenn die vorhersehbaren Risiken und Belastungen für die Teilnehmer vertretbar sind. Unabhängige Ethikkommissionen müssten weiterhin in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Beim Verfahren zur Genehmigung einer multinationalen klinischen Prüfung müssten die betreffenden Mitgliedstaaten ausreichend einbezogen werden. Den Mitgliedstaaten sollte ein Spielraum für die Ausgestaltung der versicherungsrechtlichen Absicherung der Probanden eingeräumt werden. Über einen wortgleichen Antrag der Linksfraktion (17/12184 neu) wurde gleichzeitig mitabgestimmt.
Bergrecht wird nicht geändert: Der Bundestag hat am 31. Januar vier Initiativen der Opposition zur Änderung des Bergrechts auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/10182) abgelehnt. Mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der Grünen zur Vereinheitlichung der bergrechtlichen Förderabgabe (17/9390) ab. Die Fraktion wollte, dass die bestehende Förderabgabe von zehn Prozent einheitlich auf alle geförderten Bodenschätze erhoben wird und die zahlreichen Befreiungen davon gestrichen werden, um Mehreinnahmen von mehreren 100 Millionen Euro zu erzielen. Zur Begründung hieß es von grüner Seite, die von der Abgabe befreiten Altrechteinhaber könnten den unbeschränkten wirtschaftlichen Nutzen aus den Gewinnungsrechten ziehen, während Inhaber neuer Bewilligungen mit der Förderabgabe belastet würden. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/9560) ab, wonach das Bundesberggesetz und die Verordnung über Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben so reformiert werden sollten, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz im gesamten Verfahren deutlich verbessert werden. Mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/9034) zurück, das Bergrecht völlig neu zu gestalten und dabei auf Konfliktvermeidung zu setzen. Mit der gleichen Mehrheit – bei Enthaltung der Linksfraktion – scheiterte auch ein Antrag der Grünen (17/8133), wonach die Regierung ein völlig überarbeitetes Bundesberggesetz vorlegen sollte, das den Bergbau grundsätzlich ermöglichen sollte. Im Planungs- und Genehmigungsstadium müsse aber eine öffentliche Interessenabwägung zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen stattfinden, so die Grünen.
Beteiligungsrechte im Nachlassverfahren:Einstimmig hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf des Bundesrates zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren (17/9427) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12212) angenommen. Damit werden die Daten, die in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer aufgenommen werden, ausdrücklich bestimmt. Dabei handelt es sich zum einen um Daten der bis Ende 2008 bei den Standesämtern im Fall der Geburt von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, und bei Kindesadoptionen angelegten "weißen Karteikarten". Zum anderen geht es um die bei Standesämtern befindlichen Verwahrungsnachrichten über Testamente und Erbverträge. Diese Daten müssen die Länder dem Zentralen Testamentsregister in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Die Länder werden ermächtigt, die Bundesnotarkammer im Wege der "Organleihe" damit zu betrauen, die Daten für sie zu erfassen und bereitzustellen. Dafür erstatten sie der Bundesnotarkammer die Kosten. Die automatische Datenübermittlung durch das Zentrale Testamentsregister wird auf die Fälle beschränkt, in denen sie erforderlich ist. Im Übrigen werden die Daten auf Antrag übermittelt. Das Zentrale Testamentsregister soll dem Nachlassgericht im Sterbefall Mitteilung über die Existenz eines nichtehelichen oder adoptierten Kindes geben.
Änderungen für privat Krankenversicherte beschlossen: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 31. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (17/11469) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12199) angenommen. Das Gesetz zielt darauf ab, Probleme bei der Anwendung verschiedener Regelungen zu beheben, die das Recht der privaten Krankenversicherung betreffen. So kann ein Versicherungsnehmer vom Versicherer nun jederzeit eine Umstellung des Vertrags in den Basistarif ohne Selbstbehalt verlangen, wenn der im Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Beitrag nicht angemessen verringert. Der Vertrag muss innerhalb von drei Monaten umgestellt werden. Die Kündigungsfrist wird von einem auf zwei Monate verlängert, der wechselwillige Versicherte muss die neue Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung nachweisen. Der Versicherte kann vor Beginn einer Heilbehandlung, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kostet, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes dafür verlangen. Ist die Auskunft innerhalb von vier Wochen, in dringenden Fällen von zwei Wochen, nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die beabsichtigte medizinische Behandlung notwendig ist. Ausgeschlossen wird der Wechsel von einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist. Verbessert wird die Stellung des Versicherers bei Insolvenz des Haftpflichtversicherers durch Beschränkung der Regressmöglichkeiten.
Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 31. Januar einen SPD-Antrag (17/7186) auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/8954) abgelehnt, die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu stärken. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der SPD auf EU-Ebene unter anderem erreichen, dass die ökologische Landwirtschaft und die gesellschaftlichen Leistungen des ökologischen Landbaus ausreichend und dauerhaft gefördert werden.
Änderungen im Personenstandsrecht beschlossen: Einstimmig hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (17/10489) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12192) verabschiedet. Damit können tot geborene Kinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm künftig in die Register aufgenommen werden. Auf Wunsch der Eltern ist eine Beurkundung durch die Standesämter möglich. Nötig ist nur der Nachweis der Geburt; einen Stichtag gibt es nicht. Bei Kindern, die ohne eindeutige Geschlechtszugehörigkeit zur Welt kommen, ist es künftig möglich, im Register auf eine Geschlechtsangabe zu verzichten. Die sogenannten weißen Karteikarten mit Angaben zu nichtehelich geborenen oder adoptierten Kindern der Jahrgänge 1970 bis 2009 werden künftig an die Bundesnotarkammer übermittelt und dort verwaltet. Dies soll den Schutz dieser Kinder im Erbrecht garantieren.
Umsetzung des europäischen Fiskalvertrags: Gegen die Stimmen von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 31. Januar dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur innerstaatlichen Umsetzung des von 25 EU-Staaten beschlossenen Fiskalvertrags (17/12058) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/12222) zugestimmt. Die für Deutschland zulässige Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wird im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben. Der Stabilitätsrat wird beauftragt, die Einhaltung de Defizitobergrenze zur überwachen. Er wird von einem unabhängigen Beirat unterstützt. Die innerstaatliche Aufteilung von Sanktionszahlungen zur Sicherung der Haushaltsdisziplin regelt das Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz. Die Ergebnisse des Zensus von 2011 werden schrittweise in zwei Jahresstufen in die Berechnungen der Jahre 2011 und 2012 im Finanzausgleich einbezogen, um größere Veränderungen im Finanzausgleich für diese beiden Jahre zu vermeiden.
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (17/12057) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (17/12217) verabschiedet. Das Gesetz sieht die Schaffung von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die öffentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei Jahren vor. Von den erwarteten Investitionskosten von 1,08 Milliarden Euro wird der Bund 580,5 Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung stellen. Die übrigen Investitionskosten tragen die Länder. Die Ausbauinvestitionen sollen bis Ende 2014 getätigt sein, um die weitere Ausbauphase der Kindertagesbetreuung bis Ende 2015 abschließen zu können.
Außenwirtschaftsrecht geändert: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (17/11127) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12101) angenommen. Bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts werden künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt, etwa die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (Dual-use-Güter). Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt eine Straftat. Sondervorschriften, die sich auf die Ausfuhr von Dual-use-Gütern beziehen, wurden aufgehoben. Unternehmen sollen besser motiviert werden, ihre interne Überwachung zu verbessern und Arbeitsfehler dem Zoll oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der SPD (17/12188) ab, wonach die Kriterien aus den "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" in das Außenwirtschaftsgesetz aufgenommen werden sollten.
Soziale Sicherung in der Entwicklungspolitik:Gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 31. Januar einen Antrag der SPD zur "sozialen Sicherung als Motor solidarischer und nachhaltiger Entwicklungspolitik" (17/7358) auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/11429) abgelehnt. Die SPD hatte gefordert, den Aufbau von Systemen solidarischer sozialer Sicherung in Schwellen- und Entwicklungsländern zum Bestandteil einer menschenrechtlich orientierten und nachhaltigen Entwicklungspolitik zu machen. Keine Mehrheit fand mit dem gleichen Stimmenverhältnis auf Empfehlung des Entwicklungsausschusses (17/11960) auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11665), wonach sich die Bundesregierung für den weltweiten Aufbau menschenrechtsbasierter, solidarischer, universeller und öffentlich organisierter sozialer Sicherungssysteme einsetzen sollte.
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 31. Januar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12198) zugestimmt. Damit wird dem Vater die Möglichkeit eingeräumt, die elterliche Mitsorge auch dann zu erlangen, wenn die Mutter nicht erklärt, diese gemeinsam mit ihm übernehmen zu wollen. Die gemeinsame Sorge soll auch entstehen, wenn das Familiengericht sie den Eltern auf Antrag eines Elternteils überträgt. Dabei soll das Gericht regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Schweigt der andere Elternteil oder trägt er keine relevanten Gründe vor und sind solche Gründe nicht ersichtlich, besteht künftig eine "gesetzliche Vermutung", dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht wiederspricht. Bisher steht nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben oder einander heiraten. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge allein (Paragraf 1626a Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte darin einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten erkannt. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Paragrafen 1626a und 1672 mit Artikel 6 Absatz des Grundgesetzes (Ehe-Familie-Kinder) nicht vereinbar sind. Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/8601) ab, der die gemeinsame elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete grundsätzlich als Ziel anstrebt. Gegen das Votum der Linken fand auch deren Antrag zur Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern (17/9402) keine Mehrheit. Unverheiratete und verheiratete Väter sollten danach weitgehend gleichgestellt und beiden Elternteilen "unbürokratisch" das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht ermöglicht werden. Schließlich scheiterten auch die Grünen bei Enthaltung der Linken mit einem Antrag (17/3219), wonach nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratete Väter, die die Vaterschaft anerkannt haben oder die gerichtlich festgestellt wurde, beim Jugendamt die gemeinsame elterliche Sorge beantragen können sollten. Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12224) fand keine Mehrheit. Die Koalition lehnte ihn ab, Die Linke enthielt sich, die SPD stimmte mit den Grünen dafür.
Sport in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik: Mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 31. Januar einen Antrag der SPD (17/9731) zur Rolle des Sports in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Sportausschusses (17/11580). Nach dem Willen der SPD sollte die Bundesregierung prüfen, ob die Mittel des Auswärtigen Amtes für die internationale Sportförderung in den kommenden Haushaltsberatungen wieder auf den Stand von 2009 erhöht werden müssen. Auch sollten bürokratische Hürden beim Abrufen der bewilligten Mittel reduziert werden.
Klinische Krebsregister und Krebsfrüherkennung: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (17/11267) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/12221) angenommen. Damit werden flächendeckend klinische Krebsregister eingeführt. Den gesetzlichen Krankenkassen entstehen für die Förderung der Betriebskosten der Krebsregister jährliche Kosten von rund 46,4 Millionen Euro. Hinzu kommen Kosten für die Erstattung von Meldevergütungen für Erst- und Folgemeldungen von jährlich rund 13,7 Millionen Euro. Mit dem Gesetz soll auch die Krebsfrüherkennung weiterentwickelt werden. Volljährige Krankenversicherte haben Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs wird ein organisiertes Einladungsverfahren eingeführt.
Stabilisierung der Sahel-Region: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 31. Januar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10792) abgelehnt, die Sahel-Region zu stabilisieren und die "humanitäre Katastrophe" einzudämmen. Die Sahel-Region ist Landstreifen quer durch die Sahara in Afrika vom Senegal im Westen bis Eritrea im Osten. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Grünen die Sahel-Strategie von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon personell und finanziell unterstützen und bedarfsorientierte humanitäre Nothilfe leisten. Auch sollten dort tätige internationale Organisationen personell, finanziell und materiell unterstützt werden. Der Bundestag folgte bei seinem Votum einer Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/11431).
Offenlegung von Arbeits- und Umweltbedingungen: Mit den Stimmen von Union und FDP gegen das Votum von SPD und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 31. Januar einen Antrag der SPD (17/11319) abgelehnt, Transparenz für soziale und ökologische Unternehmensverantwortung herzustellen und unternehmerische Pflichten zur Offenlegung von Arbeits- und Umweltbedingungen auf europäischer Ebene einzuführen. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales an (17/12110). Die SPD wollte, dass Unternehmen verpflichtet werden, vollständige Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zur Überprüfung bereitzustellen.
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (17/10818) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/12219) angenommen. Unter anderem wird ein Produktinformationsblatt eingeführt und bei der Basisversorgung im Alter die Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben. Verbessert wird die steuerlich begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit sowie der Erwerbsminderungsschutz bei Riester-Rente-Verträgen. Bei der Eigenheimrente ist künftig jederzeit in der Ansparphase eine Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum möglich. In der Auszahlungsphase ist jederzeit eine Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos möglich. Der Finanzausschuss hat eine Reihe von Änderungen in das Gesetz aufgenommen. Unter anderem wurde ein Mindest-Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für die Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung eingeführt. Das Wohnförderkonto wird dauerhaft durch eine zentrale Stelle geführt. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/9194) ab, wonach geprüft werden sollte, ob das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorteilhafter und sicherer als die kapitalgedeckte Altersvorsorge sei.
Internationale Gesundheitsvorschriften: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 31. Januar der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/12170) zum Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (17/7576) angenommen. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses war nach monatelangen Verhandlungen am 29. Januar 2013 zustande gekommen. Damit erhalten die Länder künftig mehr Spielräume, wie sie sich an Flughäfen und Häfen auf die Abwehr übertragbarer Krankheiten vorbereiten können. Hintergrund ist die internationale Verpflichtung, auf Gesundheitsrisiken – zum Beispiel durch Flug- oder Schiffsreisende mit Infektionskrankheiten und hohem Ausbreitungspotenzial – schnellstmöglich reagieren zu können. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 9. Februar 2012 verabschiedet (17/8615). Daraufhin hatte der Bundesrat am 2. März 2012 den Vermittlungsausschuss angerufen (17/8871).
Strategie für Pakistan: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 31. Januar einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen (17/11033) abgelehnt, der eine "kohärente Gesamtstrategie für Pakistan" zum Ziel hatte. Die Bundesregierung sollte Pakistan auf der außenpolitischen Agenda höhere Priorität einräumen und die Unterstützung und Zusammenarbeit intensivieren. Kriegsgerät sollte nach dem Willen der Fraktionen nicht in die Spannungsgebiete Pakistan und Indien geliefert werden. Auch sollte von Pakistan gefordert werden, den Militärhaushalt zu reduzieren. Bei Indien wie Pakistan sollte die Regierung dafür werben, dass beide Länder dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen beitreten.
Wahlrecht von Auslandsdeutschen: Einstimmig hat der Bundestag am 31. Januar den gemeinsamen Gesetzentwurf aller fünf Fraktionen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11820) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/12174) angenommen. Danach sind Auslandsdeutsche – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – künftig wieder wahlberechtigt, wenn sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut und von ihnen betroffen sind. Derzeit können Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen nicht teilnehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Juli 2012 (Aktenzeichen 2 BvC 1 / 11, 2 BvC 2 / 11) die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher (Paragraf 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes) für mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes) unvereinbar und nichtig erklärt hatte.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 31. Januar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 513 bis 525 übernommen (17/12073, 17/12074, 17/12075, 17/12076, 17/12077, 17/12078, 17/12089, 17/12080, 17/12081, 17/12082, 17/12083, 17/12084, 17/12085).
Außenpolitik gegenüber Usbekistan: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 31. Januar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6498) abgelehnt, der Forderungen im Hinblick auf eine "glaubwürdige Außenpolitik gegenüber Usbekistan" enthält. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7712). Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Grünen unter anderem auf Usbekistan einwirken, politische Gefangene freizulassen, und den Schutz der Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit anmahnen.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert:Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (17/11368) angenommen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis billigte das Parlament auch die Verordnung der Bundesregierung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (17/11836). Beide Beschlüsse basieren auf einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/12216). Die Änderungen gehen auf die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zurück. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die genannten Geräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten. Die Hersteller müssen eine CE-Kennzeichnung am Gerät anbringen und die dauerhafte Konformität ihrer Geräte gewährleisten.
Irisches Protokoll zum Vertrag von Lissabon: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 16. Mai 2012 zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon (17/11367) auf Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (17/12169) angenommen. Damit hat der Bundestag für Deutschland die Voraussetzungen getroffen, dass das Protokoll zum 30. Juni 2013 in Kraft treten kann. Das Protokoll stellt fest, dass die Bestimmungen des von den EU-Mitgliedern 2007 unterzeichneten Vertrags von Lissabon in den Bereichen Recht auf Leben, Familie und Bildung, Steuerpolitik sowie der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Einklang mit der irischen Verfassung stehen. Das Protokoll hat klarstellenden Charakter und ändert den Vertrag in seiner Substanz nicht, muss aber von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Kontrolle von Rüstungsexporten: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, FDP und Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 31. Januar einen Antrag der SPD (17/9188) abgelehnt, Rüstungsexportberichte der Bundesregierung frühzeitig zu veröffentlichen und Parlamentsrechte über Rüstungsexporte einzuführen. Mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Opposition fand ein Antrag der Grünen (17/9412) keine Mehrheit, Rüstungsexporte zu kontrollieren. Das Parlament folgte Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses (17/12098). Die SPD drang darauf, eine parlamentarische Beteiligung an Rüstungsexportentscheidungen einzuführen, die Grünen wollten die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte abschaffen.
Afghanistan-Mandat der Bundeswehr verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 31. Januar dem Antrag der Bundesregierung (17/11685) zugestimmt, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (Isaf) vom 1. Februar 2013 bis 28. Februar 2014 zu verlängern. 435 Abgeordnete stimmten für, 111 Abgeordnete gegen den Antrag, es gab 39 Enthaltungen. Der Auswärtige Ausschuss hatte mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen empfohlen, ihn anzunehmen (17/12096). Bis zu deutsche 4.400 Soldaten und Soldatinnen sollen im genannten Zeitraum in Afghanistan eingesetzt werden können. Der Bundestag lehnte Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/12186) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/12187) ab. Während Die Linke den sofortigen Abzug aus Afghanistan forderte, drangen die Grünen darauf, eine Agenda für den Aufbau in Afghanistan bis 2014 und danach vorzulegen. (vom/01.02.2013)