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Bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen soll die Qualität eine stärkere Berücksichtigung finden. Dieser Forderung der Koalitionsfraktionen schlossen sich am Donnerstag, 21. Februar 2013, auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen an und stimmten für einen dahingehenden Antrag von Union und FDP (17/10113). Das in Anträgen von Sozialdemokraten (17/4847) und Grünen (17/5205) enthaltene Ansinnen, die Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste zu stoppen und zur sogenannten freihändigen Vergabe zurückzukehren, welches auch von der Linksfraktion unterstützt wurde, lehnten Unions- und FDP-Fraktion hingegen ab (17/11084).
Qualität und Fachkenntnisse würden derzeit bei der finalen Auswahlentscheidung von sozialen Dienstleistungen nicht von entscheidender Bedeutung sein, sagte die Unionsabgeordnete Maria Michalk. Daher hätten Union und FDP den vorliegenden Antrag eingebracht.
"Wir möchten, dass die Qualität in Zukunft stärker gewichtet wird als ausschließlich der Preis", betonte die CDU-Politikerin. Am Prinzip der Ausschreibung der Leistungen wolle sie dennoch festhalten. Die dadurch zu erreichende Trägervielfalt sei wichtig, sagte Michalk.
Ihre Fraktion habe bei der Forderung nach einem Verzicht auf die Ausschreibungspflicht insbesondere die Menschen mit schwersten Behinderungen im Blick, sagte Katja Mast (SPD). "Hier herrschen völlig andere Bedingungen", sagte sie. Der durch die Ausschreibung mögliche häufige Wechsel der Anbieter werde den Bedürfnissen dieser Menschen nicht gerecht.
"Bei den konkret auf einen Menschen ausgerichteten Dienstleistungen ist eine Ausschreibung völlig sinnlos", urteilte sie. Vielmehr gehe es um Konstanz und "Leistungen aus einer Hand", wie sie von den Integrationsfachdiensten angeboten würden.
Aus Sicht von Gabriele Molitor (FDP) ist das Vergaberecht "kein Hindernis für Qualität". Die befristete Zuteilung von Dienstleistungen könne sogar einen Anreiz herstellen, die Qualität der Leistungen zu erhöhen, befand sie. Daher gingen die Anträge der Opposition in die falsche Richtung.
Das Festhalten an den Integrationsfachdiensten zeige, dass es lediglich darum gehe, "bestehende Strukturen zu sichern". Die FDP aber vertraue dem Wettbewerb, machte Molitor deutlich. Auf diesem Wege könne es gelingen, die Integrationsleistungen zu verbessern.
Die 208 Integrationsfachdienste mit ihren 1.500 Mitarbeitern wüssten besonders gut, wie Schwerstbehinderte zu vermitteln sind, sagte Dr. Ilja Seifert (Die Linke). Bis ins Jahr 2009 sei es möglich gewesen, die Aufträge freihändig an die Integrationsfachdienste zu vergeben.
"Seit drei Jahren ist aber Qualität kein Maßstab mehr", kritisierte Seifert und forderte eine Rückkehr zu dem ehemaligen Vergabeverfahren. Zugleich zeigte er sich verwundert, dass SPD und Grüne dem Koalitionsantrag zustimmen wollten, "obwohl er das Gegenteil von ihrem Vorhaben verfolgt".
Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) rechtfertigte die Zustimmung damit, dass die Koalition sich in den Vorlagen immerhin für eine stärkere Gewichtung der Qualität bei der Vergabe ausspreche. Gleichwohl sei eine Ausschreibung bei Leistungen der Integrationsfachdienste nicht zweckführend. Er erinnerte daran, dass der Gesetzgeber die Integrationsfachdienste als ganzheitliche Hilfe konzipiert habe.
"Die Ausschreibung einzelner Teile ist grundfalsch", urteilte Kurth. Seine Fraktion wolle daher zurück zu einer "ganzheitlichen vernünftigen Vergabe". Das sei auch nach den derzeitigen rechtlichen Bedingungen möglich, fügte er hinzu und nahm Bezug auf entsprechende Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. (hau/21.02.2013)