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Die Bundesregierung möchte die Gesundheitsvorsorge mit einem Präventionsgesetz fördern. "Wir reagieren damit auf die Veränderungen des demografischen Wandels und setzen einen weiteren Schwerpunkt aus dem Koalitionsvertrag um", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der den zuvor vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf in der etwa 40-minütigen Regierungsbefragung am Mittwoch, 20. März 2013, vorstellte.
Ziel des Präventionsgesetzes sei es, die Eigenverantwortung zu stärken. "Eigenverantwortung und Solidarität gehören zusammen. Eine Solidargemeinschaft funktioniert nur, wenn der Einzelne tut, was er tun kann, um gesund zu bleiben", erklärte Bahr. Dabei gehe es nicht darum den "Zeigefinger" zu erheben, sondern vielmehr "Anreize zu schaffen", etwas für die eigene Gesundheit zu tun.
"Risiken von Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Depressionen können durch gesunde Ernährung und Bewegung reduziert werden", betonte der Minister. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sei es wichtig, frühzeitig gegen Fehlentwicklungen zu steuern.
So sollen die Krankenkassen mit rund 420 Millionen Euro die Versicherten dabei unterstützen, ein gesundes Leben zu führen. Für Präventionsleistungen sollen sie insgesamt doppelt so viel ausgeben wie bisher: "Derzeit geben die Krankenkassen pro Patient ungefähr drei Euro aus, künftig sollen es sechs Euro sein", sagte Bahr.
Dabei unterstützt das Gesetz insbesondere den Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen, wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen. Ziel sei es insbesondere, stärker auf die Menschen zuzugehen, die bislang nur schwer mit gesundheitsfördernden Maßnahmen erreicht werden konnten, so der FDP-Politiker.
Dr. Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, wollte als erste Fragestellerin wissen, wie mit dem Gesetz Eigenverantwortlichkeit gefördert werden solle. "Wie hoch sind die Mittel, die Sie einsetzen wollen?", wollte sie wissen.
Der Gesundheitsminister verwies auf die Förderung so genannter "Setting-Maßnahmen", die der Gesetzentwurf den Krankenkassen vorschreibe. Angebote der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen böten die Chance, auch die Menschen zu erreichen, die bislang noch nicht von Präventionsangeboten erreicht würden. Für solche Angebote sollten die Krankenkassen ihre Ausgaben verdoppeln, sagte Bahr.
Christine Aschenberg-Dugnus, pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, erkundigte sich, wie die Bundesregierung beabsichtigte, die vielen unterschiedlichen Akteure im Bereich der Gesundheitsvorsorge "besser zu verzahnen" und Qualitätsstandards zu sichern. Außerdem wollte die Abgeordnete wissen, wie die Prävention bei Kindern und Jugendlichen verbessert werden solle.
Bahr antwortete, dies gelinge am besten, indem die "Vorsorgelücke" im Grundschulalter geschlossen werde. "Wir werden eine zusätzliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung vorschreiben." Um die unterschiedlichen Vorsorge-Akteure besser zu verzahnen, kündigte der Minister die Einsetzung einer Präventionskonferenz an, in der unter anderem die Länder, die Kommunen sowie Verbände und Vereine vertreten sein sollen. Aufgabe der Konferenz sei es, über die Qualität der Präventionsmaßnahmen zu wachen.
Die SPD-Abgeordnete Angelika Graf, Mitglied im Gesundheitsausschuss, kritisierte, der Gesetzentwurf beinhalte nur "wenig Ansätze", Selbsthilfe- oder Patientenorganisationen oder andere Strukturen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements einzubeziehen. "Wie wollen sie diese Organisationen beteiligen?", fragte Graf den Minister.
Dieser beteuerte, dass die Organisationen einen großen Beitrag zur Prävention leisteten. Sie seien für die Krankenkassen wichtige Kooperationspartner.
Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Gesundheitsausschuss, fragte nach der Aufgabe der regionalen Koordinierungsstellen. "Wie stellen Sie sich deren Arbeit vor?", wollte die Abgeordnete wissen.
Der Minister erklärte, die Koordinierungsstellen sollten künftig kleine und mittelständische Unternehmen organisatorisch dabei unterstützen, Projekte zur Gesundheitsvorsorge anzubieten. "Diese Unternehmen sagen oft, dass ihnen die Kapazitäten für betriebliche Gesundheitsvorsorge fehlen. Dabei müssen gar nicht immer eigene Angebote gemacht werden", so Bahr. Industrie- und Handelskammern etwa böten auch Projekte an, die von den Mitarbeitern der Betriebe genutzt werden könnten.
Stefanie Vogelsang (CDU/CSU), ebenfalls Mitglied im Gesundheitsausschuss, lobte den Gesetzentwurf als "rund und auf die Zukunft ausgerichtet". Hinsichtlich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge wollte sie jedoch wissen, wie die Qualitätskontrolle gewährleistet werden solle.
Gesundheitsminister Bahr betonte, dass es äußerst wichtig sei, zu überprüfen, ob die Ziele der Gesundheitsvorsorge mit den Maßnahmen erreicht würden. "Die Präventionsangebote der Krankenkassen wurden oft kritisiert und es wurde hinterfragt, ob sie überhaupt eine Verhaltensänderung bei den Menschen bewirken können." Diese Überwachung solle künftig die Präventionskonferenz übernehmen. (sas/20.03.2013)